Hallo.
Zu dem neuen Urteil zum Elterngeld bei Zwillingen: Für Mütter, die 12 Monate zu Hause blieben und Elterngeld+ Mehrlingsbonus erhielten, ändert sich nichts oder? Sie haben auch keinen Anspruch auf Elterngeld für den 13. und 14. Monat?
LG
von
Vanillepudding
am 08.07.2013, 21:10
Antwort auf:
Elterngeld Zwillinge
Hallo,
so wie ich das Urteil verstanden habe ja, für den anderen Zwilling.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 10.07.2013
Antwort auf:
Elterngeld Zwillinge
Wenn sie da Zuhause waren und vorher berufstätig haben sie den Anspruch auf Monat 13+14.
Auskunft : Elterngeldstelle heute telefonisch.
von
Sternenschnuppe
am 08.07.2013, 21:59
Antwort auf:
Elterngeld Zwillinge
Aber eben für den 2. Zwilling...
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 08.07.2013, 23:41
Antwort auf:
Elterngeld Zwillinge
Genau. Elterngeld dann für den Zwilling der vorher den Geschwisterbonus bekam und umgekehrt.
von
Sternenschnuppe
am 09.07.2013, 11:29
Antwort auf:
Elterngeld Zwillinge
Moin,
das ist alles nicht so ganz einfach, in unserem Elterngeldantrag wurde Elterngeld für die Zwillinge beantragt und auch beide Kinder eingetragen/aufgeführt. Auch in dem Bescheid ist kein Kind explizit aufgeführt.
Deswegen haben wir gestern erst einmal einen Formlosen Antrag verfasst welcher wohl Morgen zugestellt wird.
Für die zukünftige Durchführung stellt sich mir noch die Frage, was mit den Mutterschutzmonaten wird.
- Erhält der Vater demnächst Mutterschutz? (ein hoch auf die Gleichberechtigung)
- Wird in den ersten drei Monaten für den Vater Elterngeld gezahlt?
- Oder heißt es, Pesch gehabt, das Gesetzt sagt Die müssen auf den Mutterschutz fallen und sind somit ausschließlich der Mutter zuzurechnen.
Es bleibt spannend
LG
Ingo
von
IngoAC
am 10.07.2013, 08:58