Frage: Elterngeld Zwillinge

Hallo Frau Bader, unsere Kinder wurden Dez. 2010 geboren. Meine Frau blieb zuhause und beantragte das Elterngeld für 12 Monate für beide Kinder. Als Beispiel 1000 € + 300 € Mehrlingsbonus. Sie fängt im Dez. 2013 wieder an ihrer alten Arbeitsstelle an. Ich bin seinerzeit weiter arbeiten gegangen. Das Urteil aus dem Juni 2013 betrifft ja eigentlich nur Eltern, die Beide zuhause geblieben sind. Können wir trotzdem jetzt noch irgendwas beantragen? z.B. den 13 + 14 Monat, weil sie da ja auch zuhause war. Und was käme da monetär raus? Danke und Gruß

von fmann77 am 09.12.2013, 12:34



Antwort auf: Elterngeld Zwillinge

Hallo, Ihre Frau kann noch zwei Partnermonate beantragen Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 10.12.2013



Antwort auf: Elterngeld Zwillinge

Ja, sie kann die zwei 'Partnermonate' für das zweite Kind noch beantragen. An EG sollte es dann wieder die (beispielhaften) 1000€ + Mehrlingsbonus geben. LG Sabine

Mitglied inaktiv - 09.12.2013, 13:45



Antwort auf: Elterngeld Zwillinge

Vielen Dank für die Antwort. Aber was bedeutet dieses Beispiel von der Seite des Bundesministeriums. Link http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/aktuelles,did=202248.html "Bezieht eine Mutter von Zwillingen in einem Lebensmonat ihrer Kinder das Elterngeld zugleich für beide Zwillinge, erhält sie für den älteren Zwilling ihr Elterngeld in voller Höhe (einkommensabhängiger Betrag plus Mehrlingszuschlag von 300 Euro). Genau derselbe Betrag stünde ihr theoretisch auch für den jüngeren Zwilling zu – auf diesen Betrag wird aber das Elterngeld für den älteren Zwilling angerechnet und ihr verbleibt für den jüngeren Zwilling der anrechnungsfreie Betrag von zweimal 300 Euro, also 600 Euro. Diesen Betrag erhält sie zusätzlich zum Elterngeld für den älteren Zwilling. " Stehen uns jetzt für das zweite Kind 600 Euro im Monat für die 12 Monate zu? Anscheinend wird der Mehrlingszuschlag ja dem ersten Kind zugerechnet. Ich habe bei zwei Eltergeldstellen angerufen und haben zwei unterschiedliche Auskünfte bekommen. Ich verstehe es nicht. Gruß

von fmann77 am 09.12.2013, 14:37



Antwort auf: Elterngeld Zwillinge

Jep. So ist es. Dem 2. Zwilling steht nun 12x 600€ noch zu. Wobei da bei den beiden Mutterschaftsmonaten die Differenz gezahlt werden soll. Ist die Frage was höher war. Elterngeld Zwilling 1 + Mehrlingsbonus + 600€ Zwilling 2 oder Mutterschutzgeld. Und dann 10x die 600€ + 2 Monate reguläre Partnermonate für Zwilling 2. Wobei ich grad nicht weiss ob man die nur bekommt wenn der Partner auch Elterngeld hatte für das Kind. Stellt einen eigenen Elterngeldantrag für Zwilling 2 mit Kopie dies Urteils und bitte um Überprüfung. Unterlagen haben sie ja alle von Euch.

von Sternenschnuppe am 09.12.2013, 16:52



Antwort auf: Elterngeld Zwillinge

Danke Schnuppe, wir werden mal den Antrag stellen und schauen was passiert. Gruß

von fmann77 am 10.12.2013, 11:38



Antwort auf: Elterngeld Zwillinge

Danke Frau Bader, das widerspricht aber jetzt der Antwort von Sternenschnuppe, oder? Oder ist das zusätzlich? Gruß

von fmann77 am 10.12.2013, 19:28



Antwort auf: Elterngeld Zwillinge

Da sind viele die den neuen Bescheid schon haben. Und der 2. Zwilling bekommt 10x 600€ und 2x normales Elterngeld. Auf jeden Fall mehr als nur die 2 Partnermonate

von Sternenschnuppe am 10.12.2013, 19:38



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