Ich bin in dem gluecklichen Umstand in der bereits fortgschritten Schwangerschaft (Mutterschutz beginnt in 2 Monaten) einen Jobwechsel vollziehen zu koennen. (ET Mai 2015) Der Geschaeftsfuehrer, dem ich unterstellt bin, hat mich darauf hingewiesen, dass es eine langfristige Personalentscheidung ist und ich mir keine Sorgen zu machen brauche, wenn ich mich entscheide auch laenger in Elternzeit zu gehen (dieses ist aber generell, da Fuehrungsposition in der Branche sehr unueblich). Da ich mich bereits deutlich schwanger beworben habe und ich schon ein Kleinkind habe, habe ich von Beginn an auf eine Teilzeittaetigkeit bestanden (30 Stunden). Ich werde voraussichtlich in dem Jahr nach der Geburt, zunaechst studenweise, dann auf den vollen Stellenumfang (30 Stunden) erhoehen. Mein Vertrag umfasst somit 30 Stunden. Habe ich in diesem Fall anrecht auf Elterngeld? d.h. bekomme ich den Minimalbetrag von 300 Euro, wenn ich die volle, im Vertrag vereinbarte Zeit von 30 Stunden arbeite? oder ist es nur der Fall, wenn ich von 40 auf 30 Stunden uebergangsweise reduziert haette?
von lilule am 28.01.2015, 12:11