Sehr geehrte Frau Bader,
da ich aus dem Mutterschutzgesetz bzgl. Höhe der Gehaltsfortzahlung während Beschäftigungsverbot nicht schlau wurde für folgenden Fall, würde ich gerne um Ihre Meinung bitten.
Folgendes fiktives Arbeitsverhältnis:
01/2016-11/2016 unbefristeter flexibler Arbeitsvertrag (mind. 10 Stunden, gearbeitet wurden 30+)
12/2016 - 05/2017 befristeter Arbeitsvertrag (gleicher Arbeitgeber)
06/2016 - automatischer Rückwechsel in den zuvorigen flexiblen unbefristeten Arbeitsvertrag (mind. 10 Stunden)
Schwangerschaft trat 01/2017 ein, ab 04/2017 Beschäftigungsverbot. Für die Monate April und Mai wurde gemäß des befristeten Arbeitsvertrages weiter gezahlt (keine Schlechterstellung).
Wie berechnet sich jetzt ab Juni das Gehalt. Wird tatsächlich auf den Durchschnittsverdienst aus den Monaten Oktober-Dezember zurückgegriffen oder kann sich der Arbeitgeber auch daraufberufen, durch den Vertragswechsel nur für die mind. 10 Stunden zu zahlen?
Vielen Dank und beste Grüße
Thomas P
von
Thomas1985
am 24.05.2017, 18:36
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot bei Wechsel des Arbeitsvertrages
Hallo,
Frage ist, was der An ohne BV verdient hätte. Davon der Schnitt.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 29.05.2017
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot bei Wechsel des Arbeitsvertrages
Bei den Zeitangaben scheint etwas nicht zu stimmen.
Wieviel wurde in den entsprechenden Zeiträumen gearbeitet und bezahlt?
Es wird im BV das gezahlt was die Frau ohne Schwangerschaft tatsächlich verdient hätte, also das was dem jetzt gültigen Vertrag entspricht.
Mitglied inaktiv - 24.05.2017, 19:09
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot bei Wechsel des Arbeitsvertrages
Vielen Dank für den Hinweis mit der falschen Zeitangabe:
Richtig ist natürlich: 06/2017 - automatischer Rückwechsel in den zuvorigen flexiblen unbefristeten Arbeitsvertrag (mind. 10 Stunden)
von 01/2016-11/2016 wurde ca. jeden Monat 30h/Woche gearbeitet (schwankte minimal), von 12/2016-05/2017 waren es exakt 25h/Woche, ab 06/17 gilt wieder der Vertrag mit den mindestens 10h/Woche, wo zuvor aber meist 30h/Woche gearbeitet wurden.
von
Thomas1985
am 24.05.2017, 19:19
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot bei Wechsel des Arbeitsvertrages
Wenn es vom Arbeitsaufkommen her jetzt 30 Std. pro Woche wären, die die Frau ohne Schwangerschaft gearbeitet hätte, dann sehe ich es als richtig an, 30 h zu bezahlen.
Mitglied inaktiv - 24.05.2017, 19:58
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot bei Wechsel des Arbeitsvertrages
vertraglich festgehalten sind aber 10. 20 sind dann überstunden?
von
mellomania
am 24.05.2017, 21:32