Hallo Frau Bader, ich lebe im Ausland und moechte nun einen Job in D. annehmen. Bisher liegt mir nur ein Vertrag per email vor - der Originale ist noch in der Post. Aufgrund der Eile, werden wir es nicht mehr schaffen den per Original zu schliessen. Ist ein Arbeitsvertrag per e-mail rechtlich wirksam? Vielen Dank im voraus. Marei
Mitglied inaktiv - 01.08.2005, 12:56