Guten Abend, wir gedenken eine Freundin auf geringfügige Basis anzustellen, da diese vor ca. 2 Wochen Ihr zweites Kind zu Welt gebracht hat und diese gerne unsere beiden Kinder zur Überbrückung beaufsichtigen möchte, wenn die Kita Schließzeit mit unseren Arbeitszeiten kollidieren. Nachdem wir keinen Schwarzarbeit betreiben wollen, wollten wir Ihr keine Entschädigung ohne Anmeldung bei der MinijobCentrale auszahlen. Bzw. frage ich mich nun, ob ich Sie überhaupt beschäftigen darf. Vielen Dank für eine ausführliche Antwort.
von Sarumann am 20.08.2014, 22:29