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Wie bekomme ich ihn aus der Wohnung?

Thema: Wie bekomme ich ihn aus der Wohnung?

Hallo! Ich bin nu langsam echt soweit, dass ich mir ernsthafte Gedanken über eine Trennung mache (ich breite hier jetzt nicht aus warum). Mir geht es nun im Vorfeld schonmal um das "organisiatorische". Und zwar haben wir eine gemeinsame Wohnung beide MV unterschrieben. Allerdings habe nur ich alle finaziellen Nachweise und Absicherungen, Schufa-Auskunft, und Mietschuldenfreiheitsbesch. vorgelegt. Er sollte nur mit in den MV, weil er auch dort wohnt, praktisch als Zweitmieter (lediglich Ausweiskopie legte er vor). Zudem ist sein Vorname im Vertrag falsch geschreiben (i statt e), aber ich fürchte, das hilft nicht viel. Das Riesenproblem ist, ich möchte hier bleiben, er soll weg. Er kann und wird die Miete nicht bezahlen (allein schon weil ich dann Probleme hätte), also bekommt er die Whg auf gar keinen Fall. Er wird mir aber niemals den Gefallen tun, zu gehen. Er bekommt nämlich nimmer eine andere Whg (verdient offiziell nichts, ist europäischer Ausländer, also kein Anspruch auf H4 o.ä., kann nur als Untermieter überteuerrt irgendwo unterkommen). Sprich, er würde sich weigern, zu gehen, da bin ich mir zu 90% sicher. Ich kann ihm ja schlecht die Schlüssel wegnehmen, oder? Wenn ich die Whg kündige, ist sie für ihn autom. mit gekündigt. Aber, dann müsste ich es noch 3 Monate aushalten! Horror. Ich könnte ihn die 3 Mon. auch nicht allein hier lassen, weil er dann, um mir Probleme zu machen, alles im Chaos versinken lassen würde oder hier mal eben seine gesamte Verwanschaft unterbr. würde. Was kann ich da denn bloss machen? Vielleicht zu HV, dass ich den Vertrag kündige, um dann einfach direkt danach einen neuen Vertrag mit der HV mache, ohne ihn? Ob sich die Verwaltung auf sowas einlässt? Habt ihr viell. einen Rat, oder wie seid ihr eure EXen losgeworden? DANKE !!!

Mitglied inaktiv - 12.03.2009, 11:17



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Meines wissens nach können nur beide den Vertrag zusammen kündigen. Du musst ihn schon zur Unterschrift bringen, sonst geht das glaub ich nicht. Die HV könnte ihn sicher aus dem Vertrag entlassen, aber da muss er einwilligen. Schwierige Sache...

Mitglied inaktiv - 12.03.2009, 11:31



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ich würde zur Hausverwaltung gehen und die ganze Geschichte schildern. vielleicht können sie dir weiter helfen. ich kenn das zu gut. wir mussten ausziehen mit 3 kindern, der stiefpapa wollte nicht weg. dann durften wir die miete (aber nur zur hälfte) zahlen und die kaution war futsch. aber das war uns egal. hauptsache weg da. war auch tolle wohnung. aber was solls.

Mitglied inaktiv - 12.03.2009, 11:32



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Er steht im Mietvertrag, also ist er Mitmieter. Ihr könnt nur gemeinsam kündigen. Der Vermieter kann auch nicht einfach einen neuen Vertrag mit Dir alleine abschließen, wenn Dein Freund nicht kündigt, denn er ist Mieter - aus, Ende. Du kannst ihn aber auf Zustimmung zur Kündigung verklagen. Wenn er verliert - was er wahrscheinlich tun wird - muß er die Prozesskosten tragen. Das kostet Geld. Vielleicht überzeugt ihn das.... Und wenn Du ihm hilfst, eine neue Bleibe zu finden? Das wäre doch auch im Interesse Eurer evtl. vorhandenen gemeinsamen Kinder - sie können ihn ja schwer unter der Brücke besuchen. Gruß, Elisabeth.

Mitglied inaktiv - 12.03.2009, 12:09



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einstweilige Verfügung beim Amtsgericht auf Zuteilung der ehelichen Wohnung... Dann ist egal ob er im Vertrag steht oder nicht...

Mitglied inaktiv - 12.03.2009, 12:24



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Ich hatte sie so verstanden, daß sie nicht verheiratet sind - dann geht das so nicht.

Mitglied inaktiv - 12.03.2009, 12:29



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Hallo! Danke erstmal für die AW! Wir sind nicht verheiratet und haben keine gemeinsamen Kinder. Wenn ich als Hauptmieter kündige, kann er wohl auch nichts machen. Ich zahle die Miete, er hat hier so gut wie keine Sachen in der Whg (Außer Klamotten, Instrumente, Unterlagen. Na gut, er hat 3 Möbelstücke bezahlt). Ich kann ihm nicht helfen mit einer Whg, weil ihm niemand auf der Welt eine vermieten würde, da er überhaupt keinen Gehaltsnachweis erbringen kann, und er hier keine Rechte von wegen Hilfe vom Amt hat. Da bleibt ihm nichts übrig, als "illegal" ne Wohnung zu übernehmen (Leute, die mit Zweitwohnungen zu teuren Preisen Geld machen). Oder er muss zurück in die Heimat, was aber sein Problem wäre. Er hat dort auch Kinder, um die er sich nicht kümmert. DAs habe ich auch erst sehr spät erfahren. Er telefoniert manchmal mit dem ältesten, der ca 7 Jahre alt ist und bei der Oma wohnt. Ich fürchte, sobald die Oma nicht mehr kann (3 Kinder sind es), werden die Kinder ins Heim gebracht (deren Mutter will sie nicht). Sehr traurig. Naja, auf so einen Mann kann ich verzichten. LG Sabi

Mitglied inaktiv - 12.03.2009, 15:09



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dem es nichts mehr ausmachen würde, wenn du einen anderen küsst??? du hast aber doch geschrieben, daß er immer pünktlich von der arbeit kommt....dann verdient er doch???

Mitglied inaktiv - 12.03.2009, 15:13



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ja, er arbeitet, aber nicht offiziell!

Mitglied inaktiv - 12.03.2009, 15:19



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naja, wenn er Geld für seine Arbeit bekommt, und einem Vermieter Kontoauszüge vorlegt, dann dürfte das doch reichen... muss doch den nicht interessieren, für wen der arbeitet. Ich hatte da auch nie probleme, obwohl ich keine Gehaltszettel vorweisen konnte (bin Freiberuflerin). Also wenn man nur will, dann geht schon was.

Mitglied inaktiv - 12.03.2009, 19:38



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er arbeitet schwarz, insofern wird das nichts mit den kontoauszügen....zudem wird man ggf auch merken, daß er ausländer ist, er wird auf normalem wege niemals eine wohnung kriegen, da hat sabella schon recht...

Mitglied inaktiv - 13.03.2009, 09:11