Hallo, Am 31.01 haben wir eine Reha für unsere dato noch 10j. Tochter gestellt wegen Asthma ,Infektanfälligkeit und psychischer Labilität beantragt wurde Aufgrund des Krankheitsbildes eine Reha mit Begleitperson ,dieses wurde auch sowohl von uns wie auch von Ihrem Arzt begründet.Der Reha wurde am 4.3 stattgegeben aber Ohne Begleitung .Standartsatz:Begleitung aus medizienischer Sicht nicht nötig.Dagegen haben wir umgehend Einspruch eingelegt ,erneut eine ausführliche Begründung dargelegt in unserem Fall ist mein Mann schwer erkrankt (unterlagen liegen der drv vor ) und unsere Tochter muss die schwere der Krankheit verarbeiten ....auch unser arzt hat noch einmal begründet das eine Begleitung für den Rehaerfolg unabdingbar ist wegen psychischer instabilität vor dem Hintergrund familiärer multimorbidität...Heute am 11.5 wurde die Akte dem Widerspruchsausschuß vorgelegt da die drv immer noch der Meinung ist unsere mitlerweile 11j.Tochter könnte allein fahren übrigens gleich 850km weit weg. Mitlerweile hat sich der gesundheitszustand noch weiter verschlimmert weil die Angst allein fahren zu müssen arg an ihr nagt da auch mein Mann sich zur Zeit wieder in einer Klinik befindet .Ich befürchte das der widerspruchsausschutz eine Begleitung auch ablehnen wird .Meine frage wäre lohnt es sich eine Klage vorm Sozialgericht ?Denn allein wird sie die benötigte Reha nicht antreten und es würde auch keinen Sinn machen sie da weiter unter Druck zu setzen,ich habe das Gefühl da wird nur auf das alter geschaut und nicht auf vorhandene Berichte ,Befunde eingegangen da ja auch mein Mann der drv momentan Geld kostet.Wie sind Ihre Erfahrungswerte wie könnte man weiter vorgehen ?
von nico76 am 11.05.2016, 19:49