Mit Erlaubnis von Frau Beisel (Leere Wiege) poste ich ihre Nachricht: "Hallo, am 17.12. hat der rheinlandpfälzische Landtag die Änderung des Bestattungsgesetzes einstimmig beschlossen. Noch vor Weihnachten soll es im Verordnungsblatt veröffentlicht werden, so dass es voraussichtlich zum 01.01.2015 in Kraft tritt. Nach über 4 Jahren meines Bemühens, ist es nun endlich soweit! Demnach müssen alle Kinder (Fehlgeburt) und Leibesfrüchte aus Schwangerschaftsabbruch unter 500 g bestattet werden - wenn nicht individuell von den Eltern, dann von den med. Einrichtungen oder dem Arzt/Arztpraxis. Außerdem muss auf das Bestattungsrecht hingewiesen werden und der Bestattungsort ist zu dokumentieren. Eine Hinweispflicht auf die Bestattungsmöglichkeit ist bei einem Schwangerschaftsabbruch nicht vorgesehen. Besonderheit für Rheinland-Pfalz: Als einziges Bundesland gibt es eine Ausnahme-Regelung bei Schwangerschaftsabbruch, wonach eine individuelle Bestattung nur mit Einwilligung der Frau erfolgen kann."
von Mahira am 25.12.2014, 17:32