Hallo,
stimmt es, dass die Krankenkassen die Kosten für eine Stillberatung nur in den ersten 9 Monaten übernehmen?
Eine Hebamme hat mir das gesagt.
Ich dachte immer, dass man Anspruch darauf hat bis man abgestillt hat.
Mitglied inaktiv - 16.12.2010, 11:48
Antwort auf:
Anspruch auf Hebammenbetreuung bis wann?
Liebe KrümelsMami,
die Gebührenordnung sagt folgendes:
2800 Beratung der Mutter bei Stillschwierigkeiten oder Ernährungsproblemen des Säuglings
Die Gebühr nach der Nr. 2800 ist frühestens nach
Ablauf von acht Wochen nach der Geburt bis zum
Ende der Abstillphase, bei Ernährungsproblemen des
Säuglings bis zum Ende des neunten Monats nach
der Geburt berechnungsfähig.
Die Leistungen nach den Nrn. 2800, 2810 und 2900
sind insgesamt höchstens acht Mal in diesem Zeitraum
berechnungsfähig.
Die Leistungen nach den Nrn. 2800, 2810 und 2900
sind insgesamt höchstens acht Mal in diesem Zeitraum
berechnungsfähig.
2900 Beratung der Mutter bei Stillschwierigkeiten oder
Ernährungsproblemen des Säuglings mittels Kommunikationsmedium
Die Gebühren nach der Nr. 2900 ist frühestens nach
Ablauf von acht Wochen nach der Geburt bis zum
Ende der Abstillphase, bei Ernährungsproblemen des
Säuglings bis zum Ende des neunten Monats nach
der Geburt berechnungsfähig.
Die Leistungen nach den Nr. 2800, 2810 und 2900
sind insgesamt höchstens acht Mal in diesem Zeitraum
berechnungsfähig.
Die 9 Monate gelten also nur für Beikostprobleme - nicht fürs Stillen!
Liebe Grüße
Martina Höfel
von
Martina Höfel
am 17.12.2010
Antwort auf:
Anspruch auf Hebammenbetreuung bis wann?
Nein, das stimmt nicht: die Hebamme kann Dich auch danach noch beraten wenn es ums Thema Stillen geht.
Mitglied inaktiv - 16.12.2010, 11:52
Antwort auf:
Anspruch auf Hebammenbetreuung bis wann?
Wie prüfen die Kassen eigentlich, ob frau noch stillt?
(Ich weiss, dass manche immer wieder rumzicken, wenn es um die Stillberatung nach 9 Monaten geht... als ob alle Frauen ihr Kind mit spätestens 9 Monaten abgestillt haben *argh*)
Mitglied inaktiv - 17.12.2010, 20:17