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Ablehnung Grundschule

Thema: Ablehnung Grundschule

Gestern bekamen wir die Mitteilung, dass unser Sohn nicht an der Wunschgrundschule eingeschult wird, da es zu viele Anmeldungen gab. Wir wollen dies aber so nicht akzeptieren, da an der zuständigen Schule Zustände herrschen, die man einfach umgehen möchte. Wer hat Erfahrungen oder entspr. Vorschläge, um die Schule noch umzustimmen. Wir wohnen im Land Brandenburg, die Schule hat nach Berücksichtigung der Kinder des Einzugsgebietes noch ca. 15 freie Plätze. Es wurden Kinder genommen, die wesentlich weiter weg wohnen. Gemunkelt wurde, dass die verbleibenden Plätze mit Mädchen besetzt werden, da das Einzugsgebiet wohl eher jungenlastig ist. Wenn wir es nicht schaffen, muss unser Kleiner seinen Schulweg ohne Freunde bewälltigen, da alle, insbesondere aus unserer Siedlung, in die Wunschschule gehen. Bin gespannt auf Eure Antworten....

von wunschkind2007 am 26.05.2013, 12:54


Antwort auf Beitrag von wunschkind2007

Ich wohne in Niedersachsen. Hier ist es auch nach Schulbezirken geregelt. Aber hier kann man es z. B. so machen, wenn man als Elternteil arbeitet oder aber die Oma oder eine Bekannte, die das Kind nach der Schule betreut, wohnt in der Nähe einer anderen Schule, dann kann man dort auch genommen werden. Vielleicht könnt ihr da ja auch noch was machen. Oder hat diese Schule vielleicht einen Hort, den dein Sohn dann besuchen soll?

von Sveamaus am 26.05.2013, 14:01


Antwort auf Beitrag von Sveamaus

Einen Hort haben beide Schulen. Aufsichtspersonen in der Nähe haben wir keine. Alle Freunde gehen dorthin und er besuchte 1 Jahr die dortige Vorschule. Es ist bei uns die einzige Schule, die für die 1. u. 2. Klasse Flexklassen anbieten und es ist eine nette kleine Schule mit ca. 170 Kindern. Die andere ist doppelt so groß und man hört viel Negatives. Die Ablehnung beinhaltete noch nicht einmal eine Rechtsbehelfsbelehrung. Vielleicht kann man sich das zu nutzen machen. Wir sind echt verzweifelt und bis zur Einschulung ist es ja nicht mehr lang.

von wunschkind2007 am 26.05.2013, 14:33


Antwort auf Beitrag von wunschkind2007

Bei uns in Niedersachsen MUSS man die für einen zuständige Schule (Schulbezirk) besuchen und diese MUSS einen auch aufnehmen. Ich denke, es wird in euem Bundesland zulässig sein, dass jede Schule sich ihrerseits Aufnahmekriterien gibt, die eben zu erfüllen sind. M. E. dürfte es schwer sein, diese "einzuklagen". Insbesondere wenn tatsächlich angeblich noch einige Plätze frei sind die evtl. noch vergeben werden. Ich würde sofort morgen um einen Termin bitten und fragen, warum dein Sohn abgelehnt wurde. Vielleicht ergibt sich es in dem Gespräch auch, eure Gründe für diese Schule nett udn überzeugend darzulegen. Ich glaube, das führt eher zu einem Ergebnis. Viel Erfolg!

von lotte03 am 26.05.2013, 15:42


Antwort auf Beitrag von wunschkind2007

wir haben auch eine Ablehung erhalten, aber mit der Chance einen Widerspruch einzulegen. Es hat geklappt - ich habe vor ein paar Tagen endlich die Zusage bekommen! Mein Kind wird auch ganz alleine in diese Schule gehen und ich finde das auch gut so

von orry am 26.05.2013, 16:19


Antwort auf Beitrag von orry

Ist die andere Schule denn wirklich so schrecklich. Sind das nur Gerüchte? Und weißt Du das wirklich. Über unsere Schulen im Bezirk gibt es auch immer die wildesten Gerüchte. Aber wenn man selber drinn steckt, stimmt sehr vieles nicht. Hier gab es schon Entäuschungen, wo Eltern sich an unsere Schule eingeklagt haben und nach ein paar Wochen, nach der Einschulung merkten, dass sie doch nicht passt. Und diese Eltern haben auch viel auf das Gerede gehört..... Hier haben Eltern ganz gute Chancen beim Wiederspruch....Viel Glück. Wir wohnen in HH. Gruß maxikid

von Maxikid am 27.05.2013, 09:55


Antwort auf Beitrag von wunschkind2007

hallo, wir haben auch einen Ausnahmeantrag für eine Wahlgrundschule gestellt. Wir mussten auch dafür kämpfen, dass unsere Tochter dorthin kommt. Sie hat auch entsprechende Gründe (Förderbedarf und I-Status) dass sie auf die Wahlgrundschule und nicht auf die zuständige Schule gehen sollte. Nur weil uns die zuständige Schule nicht gefällt, hätten wir keinen Platz bekommen. Grundsätzlich kannst du gegen die Entscheidung Widerspruch einlegen. Und als letzten Schritt auch versuchen einzuklagen. Die Frage ist nur, ob die Schulbehörde einen entsprechenden Grund sieht um dein Kind dort einzuschulen.

von PhiSa am 27.05.2013, 13:04


Antwort auf Beitrag von wunschkind2007

wenn ihr auch einzuggebietsgrundschulen habt, dann würde ich sagen, das ihr pech habt. mehr plätze kann die wunschgrundschule nicht zaubern -. lg

von biggi71 am 27.05.2013, 16:37


Antwort auf Beitrag von wunschkind2007

Die Schule kann ja nunmal nicht mehr Kinder aufnehmen als Plätze da sind. Sollen sie jetzt ein anderes Kind wieder abweisen, um deines zu nehmen ? Dass dein Kind dann "alleine" auf die andere Schule geht, muss doch gar kein Nachteil sein. Du machst dir Sorgen um ungelegte Eier. Und auf den Ruf einer Schule würde ich nichts geben. Geredet wird viel. Mach dir selbst ein Bild.

von montpelle am 27.05.2013, 18:21


Antwort auf Beitrag von montpelle

Wir haben es endlich mit Hilfe des Schulamtes geschafft. Es hat sich herausgestellt, dass die Maximalkapazität von 23 Schülern pro Klasse nicht ausgeschöpft wurde. Unser Bauchgefühl, dass irgendetwas nicht richtig war, hat sich somit bestätigt. Aber egal, unser Sohn hat nun den Platz und kann somit mit seinen Freunden gemeinsam zur Schule fahren. :-) Hartnäckigkeit zahlt sich also auch aus.

von wunschkind2007 am 30.06.2013, 17:57