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Wie lange darf ein 14 Jahriger...

Thema: Wie lange darf ein 14 Jahriger...

Hallo zusammen, wie lange darf ein 14 Jähriger alleine weg bleiben? (Es ist Stadtfest). Vielen Dank LG

von lol am 20.09.2015, 19:54



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wie du es erlaubst. Nur in Restaurants, Kinos darf er nur bis 22 Uhr. Trini

von Trini am 20.09.2015, 20:23



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Er darf auch in der Öffentlichkeit nur bis 22.00 Uhr alleine raus.

Mitglied inaktiv - 21.09.2015, 08:17



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http://www.t-online.de/eltern/jugendliche/id_49296654/jugendschutzgesetz-2015-ausgang-aber-wie-lange-.html http://www.wdr.de/tv/werwolf/themen/wolfman_hilft/Abends_Wegbleiben.php5 Wie lenge ein Kind "draußen" sein darf, ist nicht durch das Jugendschutzgesetz geregelt. Trini

von Trini am 21.09.2015, 08:30



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na ja- die Frage ist eher wie läuft das Stadtfest. Wenn ich an unseres Denke da hatte ich schon gerne dass mein 14-jähriger spätestens 22.00 Uhr zu Hause ist - weil die Jungs mit den massen an Betrunkenen nicht unbedingt klar kommen wenn sie angepöbelt werden - und 14-jährige sehen ja nicht immer aus wie 14-jährige. Und auch bei diesen Veranstaltungen zählt glaube ich der Jugendschutz - ist zwar im Freien aber die Bewirtung halt auch - bin mir aber nicht ganz so sicher. Ansonsten wenn er nur in der Freizeit mit seinen Freunden unterwegs ist sie nirgendwo einkehren können sie draußen sein so lange sie wollen. Gruß Birgit

von Birgit67 am 21.09.2015, 09:24



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Ich beziehe mich jetzt mal nicht auf gesetzliche Vorgaben, ich bin da eh wohl etwas anders als Andere. Bei uns ist klar 22 Uhr Schluß, wenn keine erwachsene Begleitperson dabei ist.

von Caot am 21.09.2015, 10:38



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So gibt es für das Oktoberfest München ganz klar die Angabe, dass der Besuch des Oktoberfestes für Jugendliche unter 16 Jahren nach 20.00 Uhr nurnoch in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person gestattet ist. http://www.muenchen.de/rathaus/Stadtverwaltung/Sozialreferat/Themen/Wir-ueber-uns/Aktuelles/Wiesntipps.html Wenn eure Stadt da keine Vorgaben macht, so dürfen die Kinder bis Ende auf dem Festgelände bleiben, allerdings nicht in den Bierzelten. Hier greift wieder das Jugendschutzgesetz. Grüße Sodapop

Mitglied inaktiv - 21.09.2015, 11:02



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huhu ich würde meine 14Jährige nur im Hellen hinlassen ausser sie ist mit den geschwistern ( erwachsen) unterwegs weil je nach Fest es garnicht so ungefährlich sein kann mit all den Besoffenen. Ob sie das dürfte oder nicht, ich hätte kein gutes Gefühl dabei ( ist aber auch ein Mädchen) Mit vertrauen in sein Kind hat das nichts zu tun, so klein und zierlich die sind, wehren können sie sich nicht wenn was ist dagmar

von Ellert am 21.09.2015, 13:00



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hier ist aktuell großer kirmes. meine (14) war am Samstag mit freunden bis 24:00, weil a. meine erw. tochter auch dort war und b.ebenfalls von einer Freundin die Eltern, die sie dann auch mit nach Hause genommen haben

von bea+Michelle am 21.09.2015, 14:41



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Mein Sohn (17) und seine Freunde wurden nachts um 0.30 Uhr von Polizisten angehalten. Da sie noch keine 18 sind legte ihnen der Polizist nahe, sofort nach Hause zu fahren, würden Sie nochmals erwischt, kämen Sie mit zur Polizei und ich hätte ihn abholen müssen. Gesetzt sagt aus, unter 18 bis 24.00 Uhr draussen.

Mitglied inaktiv - 21.09.2015, 15:06



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Grüße Sodapop

Mitglied inaktiv - 21.09.2015, 15:17



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Hab eine fast 15 und eine 17 jährige zuhause...die kennen sich bestens aus wenn es darum geht wegbleiben zu können;-)

von wesermami am 21.09.2015, 15:43



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Stimmt, da finde ich nichts. Ist ja komisch. Da hab ich mich geirrt. Tschuldigung. Aber schon komisch, dass sich dann eigentlich jeder Jugendliche die ganze Nacht in der Stadt rumtreiben könnte.

Mitglied inaktiv - 22.09.2015, 07:34



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und nicht der Staat. Die Eltern dürfen natürlich ganz klar sagen, dass der noch nicht Erwachsene zur Uhrzeit XXX daheim sein muss. Aber es ist noch (?) nicht - und gottseidank - die Aufgabe des Staates, bzw. Polizei. Grüße Sodapop

Mitglied inaktiv - 22.09.2015, 10:37



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Hallo http://www.jugendschutz-gesetz.de/ natürlich legt das Gesetz Zeiten fest zu denen sie nicht mehr auf öffentlichen Veranstaltungen sein dürfen. Private Feten zählen da nicht dazu. viele Grüße

von RR am 24.09.2015, 08:58



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Der für öffentliche Tanzveranstaltungen? Oder der für Gaststätten? Oder gar der für einen jugendgefährdenden Ort? Grüße Sodapop

Mitglied inaktiv - 24.09.2015, 09:09



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Hallo ich denke beim Stadtfest der für Tanzveranstaltungen ??? Kommt natürlich aufs Fest an..... viele Grüße

von RR am 24.09.2015, 10:31



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Ein Stadtfest ist keine öffentliche Tanzveranstaltung. Grüße Sodapop

Mitglied inaktiv - 24.09.2015, 13:09



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Öffentliche Tanzveranstaltungen im Sinne dieser Vorschrift sind alle gewerblichen oder nicht gewerblichen Veranstaltungen mit Tanzgelegenheit in Räumen oder im Freien, die nicht einem begrenzten, bekannten Personenkreis vorbehalten sind. Öffentlich ist eine Tanzveranstaltung vereinfacht gesagt also immer dann, wenn jedermann Zutritt hat. Wird dagegen bei passender Musik in der Öffentlichkeit spontan getanzt, ohne dass dies vom Veranstalter vorgesehen ist oder er dazu animiert, wie etwa bei Volksfesten, so wird die Veranstaltung dadurch allerdings nicht bereits zur Tanzveranstaltung.

Mitglied inaktiv - 24.09.2015, 13:10



Antwort auf Beitrag von lol

Hallo, ich würde meinen 14-jährigen Sohn tagsüber so lange draussen lassen wie er möchte, aber ich würde Zeiten festsetzen, wann er abends zuhause sein muss. Das wäre bei mir um ca. 20 Uhr im Sommer vielleicht eine Stunde länger. Mein Sohn ist zwar noch nicht 14, aber er ist sowieso die meiste Zeit nur zuhause und spielt an seiner Konsole oder lernt ab und zu für die Schule. Ich würde also wie gesagt feste Zeiten abmachen ab wann er raus gehen darf und wann er zuhause sein muss. LG Anna

von Annna am 21.09.2015, 22:43



Antwort auf Beitrag von lol

Grundsätzlich gilt, dass die Eltern entscheiden, wie lange sein Kind unter 18 Jahren draußen bleiben darf (Stadtfest, etc.). Aber nach 24 Uhr hat ein Jugendlicher unter 18 nicht mehr alleine draußen zu sein. Findet die Polizei die Person auf, ermahnt diese die Person, unverzüglich nach Hause zu gehen. Bei nochmaligem antreffen kann die Polizei die Person mit zur Wache nehmen und die Eltern werden verständigt. Für Kino, Gaststätten und Disco gilt 14 bis 16 Jahre bis 22 Uhr. 16-17 Jahre bis 24 Uhr.

von barnie am 27.09.2015, 14:50



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Grüße Sodapop

Mitglied inaktiv - 29.09.2015, 13:18