Hallo Frau Bader, da ich nach Beendigung meiner Elternzeit nicht mehr an meine Arbeitsstelle zurückkehren möchte, habe ich bezüglich des Zeugnisses folgende Fragen: Das Zwischenzeugnis wurde mir von meinem damaligen Chef ausgestellt. Dieser ist zwischenzeitlich in Pension gegangen, so dass er mir folglich kein Schlusszeugnis ausstellen kann. Wie verfährt man in derartigen Fällen? Stellt das Zwischenzeugnis jetzt automatisch sozusagen ein Schlusszeugnis dar oder wird vom Nachfolger das Zwischenzeugnis einfach übernommen und nur in ein "Schlusszeugnis" mit gleichem Text umgewandelt? Falls ein Schlusszeugnis erstellt werden würde, ist darin als Ausscheidezeitpunkt aus der Firma der letzte Tag der Elternzeit festgehalten? Wird die Elternzeit nicht erwähnt, so dass ein Außenstehender annehmen könnte, ich war bis zum Ausscheidezeitpunkt ununterbrochen in der Firma tätig? Im Voraus ganz herzlichen Dank für Ihre Auskunft!
von Humpelchen am 21.04.2017, 14:33