Sehr geehrte Frau Bader,
wir erwarten unseren Nachwuchs Mitte April 2017. Gerne möchte ich im Anschluss meine erste Elternzeit von 4 Wochen machen.
Jedoch beabsichtige ich nach Ablauf der Elternzeit (Mitte Mai 2017) bei einem anderen Arbeitgeber anzufagen.
Meine Frage nun:
Zählt die Elternzeit zur Kündigungsfrist? Ich habe eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum Monatsende.
Freundliche Grüße
Gerhardt75
von
Gerhardt75
am 14.11.2016, 12:29
Antwort auf:
Zählt eine Elternzeit (4 Wochen) zur Kündigungsfrist
Hallo,
ja, zählt dazu.
Bitte berücksichtigen Sie, dass, um Elterngeld zu bekommen, mindestens zwei Monate Elternzeit beansprucht werden müssen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 16.11.2016
Antwort auf:
Zählt eine Elternzeit (4 Wochen) zur Kündigungsfrist
Ja, zählt.
Aber 4 Wochen wird nicht gehen, es müssen immer Lebensmonate des Kindes sein.
Und ein Lebensmonat geht auch nicht, wenn Du Elterngeld haben möchtest, dann müssen es mindestens 2 sein.
Zu wann wäre denn der neue Job?
Sonst nehme gleich beide Lebensmonate Elternzeit und Geld, danach mit Resturlaub aufstocken und dann zum neuen AG.
von
Sternenschnuppe
am 14.11.2016, 13:01