Hallo,
mein 1. Sohn ist im Dezember 2015 geboren, mein 2. Kind erwarte ich Februar 2018.
ElterngeldPlus beziehe ich noch bis Oktober 2017 und meine Elternzeit geht noch bis zum 9.12.17.
Habe in der Zeit nicht gearbeitet.
Meine Frage verlänger ich die Elternzeit oder geh i die letzten 2 Monate vor dem Mutterschutz wieder arbeiten ?
Ich Habe vor dem 1. Kind in Vollzeit auf Steuerklasse 3 gearbeitet, und würde jetzt in Steuerklasse 5 auf 15 Std die Woche wieder anfangen.
Was wäre das Sinnvollste?
Wieviel Elterngeld und was an Mutterschaftsgeld steht uns zu?
LG Jenny
von
Jenny0915
am 09.06.2017, 14:37
Antwort auf:
Wieviel Elterngeld/Mutterschaftsgeld steht mir zu?
Hallo,
am Mutterschaftsgeld ändert das nichts, wenn Sie bis am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes verlängern.
Sie bekommen aber mehr Elterngeld, wenn Sie zwischendrin arbeiten gehen.
Auf der Seite vom Ministerium unter www.bmfsfj.de finden Sie einen Rechner, wo man schauen kann, wie groß der Unterschied ist.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 12.06.2017
Antwort auf:
Wieviel Elterngeld/Mutterschaftsgeld steht mir zu?
Also wenn Du nicht einen extrem hohen TZ-Lohn hast, wird das eh nicht viel.
Das EG wird an dem berechnet was du in den 12 Monaten vor erneuten Bezug verdient hast, also dem TZ-Lohn und wenn du zwischen EZ und erneutem Mutterschutz noch VZ arbeitest anhand dessen. Der Rest von den 12 Monaten sind Nullrunden, erhöhen das neue EG also nicht. Das Du EG Plus bekommst hast ist ohne Relevanz, jeden Monat seit dem ersten Geburtstag deines Kindes ohne Einkommen warst hat das neue EG verringert. Es werden eben nur EG Monate im ersten Jahr und Mutterschaftszeiten bei der neuen Berechnung ausgeklammert und durch vorherige ersetzt. Dafür dürfte Kind1 dann zu alt sein
Mutterschaftsgeld bekommst Du wenn du die laufende EZ zum neuen Mutterschutz beendest, dann den Anteil von der KK und den Anteil vom AG in Höhe VZ-Lohn. Beendest du die EZ nicht zum Mutterschutz, gibt es das nur in Höhe des TZ-Lohnes.
Du kannst verlängern wenn Du magst bis zum neuen Mutterschutz oder nicht und dann VZ arbeiten. IMO wird das wie gesagt nur wenig ausmachen.
Zum EG dazu gibt es dann noch den Geschwisterbonus bis Kind1 3 Jahre wird.
Mitglied inaktiv - 09.06.2017, 18:40