Hallo Frau Bader,
meine Elternzeit endet am 20 Juli. Muss also am 21 Juli in die Arbeit. Mein Arbeitgeber möchte in meinem Vertrag mehrere Punkte ändern, womit ich ausdrücklich nicht einverstanden bin (das weiß mein Arbeitgeber auch), weil es rechtlich gesehen nicht zulässig ist. Bis jetzt hab ich schriftlich diese Änderung nicht bekommen. Wenn das bis 21 Juli nicht geschehen wird, weiß ich gar nicht wie ich mich in diesem Fall verhalten soll. Ich bin der Meinung, wenn ich am 21 Juli zur Arbeit gehe und zu arbeiten anfange, gilt es automatisch, dass ich mit diesen Änderungen und Voraussetzungen, die Arbeitgeber mir gerade stellt, einverstanden bin. Stimmt es so?
Danke schon mal im Voraus für die Antwort
von
Artuanna
am 09.07.2014, 10:19
Antwort auf:
Wiedereinstieg nach der Elterzeit
Hallo,
Sie haben Anspruch auf den alten Vertrag, bei TZ eben anteilig gekürzt. ich wäre sehr vorsichtig mit dem Unterschreiben
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 14.07.2014
Antwort auf:
Wiedereinstieg nach der Elterzeit
Ach so, hab vergessen zu erwähnen: Hab ja 3 Monate davor Teilzeit beantragt. Da ich keine schriftliche Ablehnung bekommen habe, gilt es automatisch als angenommen. (So kenne ich das aus den Gesetzen). Mit Teilzeit war mein Arbeitgeber ja auch von Anfang an einverstanden. Also mein Vertrag muss auf jeden Fall ergänzt werden wegen TZ und dem Gehalt eben, alles andere, was Arbeitgeber ändern möchte, ist nicht zulässig. Genau deswegen weiß ich nicht, wie ich mich da richtig verhalte. Einerseits muss mein Vertrag vor Arbeitsbeginn geändert werden, aber eben nur was Teilzeit angeht, nichts weiter. Darf ich am 21 Juli zu arbeiten anfangen, obwohl mein Vertrag noch nicht schriftlich auf TZ geändert wurde? Und gilt mein Arbeitsbeginn nicht automatisch als angenommen, was die anderen Änderungen und Voraussetzungen angeht, mit denen ich ausdrücklich nicht einverstanden war und bin?
Danke
von
Artuanna
am 09.07.2014, 11:36