Liebe Frau Bader, als Ärztin habe ich in meiner ersten Schwangerschaft eine Mutterausgleichszahlung erhalten, da ich keine Nacht-und Wochenenddienste mehr machen konnte.Wenn ich nun in meiner Elternzeit wieder schwanger werde und schwanger wieder anfange zu arbeiten, da ich erst im 4.monat bin, meine Elternzeit endet und ich ja noch eine Weile bis zum Mutterschautz und Geburt des zweiten Kindes habe, bekomme ich dann trotzdem eine Mutterausgleichszahlung? Ich war ja nun ein Jahr in Elternzeit und die Ausgleichszahlung wird ja berechnet nach einem Durchschnitt der abgeleisteten Dienste vor Eintritt der Schwangerschaft. Zu dem Zeitpunkt war ich ja nun in Elternzeit. Ih würde mich sehr freuen, wenn Sie mir dazu eine Info geben könnten. Vielen herzlichen Dank im Voraus.
von milaelena am 26.01.2015, 09:08