Guten Abend,
ich habe ich versucht folgenden Sachverhalt zu klären. Doch leider komme ich trotz Auskünfte der Agentur für Arbeit und der Krankenkasse zu keinem Ergebnis.
Aktuell beziehe ich Elterngeld bis zum 25.10.2022. Mein erstes Kind ist am 26.05.2021 geboren und ich habe das Elterngeld aufgeteilt. 7 Monate volles Elterngeld und 10 Monate halbes Elterngeld. Nun bin ich erneut schwanger und der mutmaßliche Entbindungstermin ist nun der 07.12.2022.
Ich habe vor der ersten Schwangerschaft Vollzeit gearbeitet. Das befristete Arbeitsverhältnis endete zum 31.12.2021.
Nun ist der Sachstand folgender:
Laut Arbeitsamt darf ich mich aufgrund der Mutterschutzfrist, die am 26.10.2022 beginnt nicht arbeitssuchend melden und habe demnach keinen Anspruch auf eine Versicherungsleistung.
Die Krankenkasse übernimmt allerdings nur das Mutterschaftsgeld wenn ich zu Beginn der Mutterschaft Arbeitslos gemeldet bin (dann in Höhe des Arbeitslosengeldes) oder eben noch in einem Arbeitsverhältnis stehe (dann 13 Euro pro Tag).
Nun habe ich weder das eine noch das andere. Ich habe keinen Anspruch auf Versicherungsleistung und habe kein Arbeitsverhältnis.
Wenn ich ja nur ein paar Wochen später in den Mutterschutz gehen würde, hätte ich Anspruch auf Arbeitslosengeld und dann würde anschließend die Krankenkasse das Mutterschaftsgeld übernehmen.
Nun starte ich jeden nahtlos von der Elternzeit in den nächsten Mutterschutz und habe gar keine Möglichkeit Versicherungsleistungen in Anspruch zu nehmen.
Meine Fragen:
- Muss mir die Krankenkasse Mutterschaftsgeld in Höhe von 13 Euro pro Tag bezahlen, obwohl ich in keinem Arbeitsverhältnis bin? Und wer zahlt dann den Rest? Und zwar welchen Rest?
- oder muss mir die Krankenkasse die mutmaßliche Arbeitslosenhöhe an Mutterschaftsgeld bezahlen obwohl ich keine Versicherungsleistungen beziehe?
- oder muss die Krankenkasse mir Mutterschaftsgeld in Höhe meines vor der Elternzeit bezogenem Gehaltes bezahlen?
- oder habe ich in diesem Fall gar keine Ansprüche?
- oder habe ich eventuell doch Anrecht auf eine Versicherungsleistung durch das Arbeitsamt?
Über eine Rückmeldung danke ich Ihnen sehr.
Herzliche Grüße
Rebekka
von
Rebekkath
am 28.06.2022, 21:11
Antwort auf:
Wer zahlt Mutterschaftsgeld
Hallo,
Sie habwn ja keine Ez ohne Ag. Stellen Sie Ihre Arbeitsleistung zwei Tage vor Beginn des Mutterschutzes zur Verfügung, vorher, möglichst bald, teilen Sie mit, ab wann Sie voraussichtlich die Arbeitslosenmeldung machen werden. Das restliche EG lassen Sie sich vorher auszahlen.
Ich kann das Problem nicht erkennen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 29.06.2022
Antwort auf:
Wer zahlt Mutterschaftsgeld
Du darfst auf den vorgeburtlichen Mutterschutz verzichten. Das darf das AA dir nicht verbieten. Ich würde mich also stur arbeitslos melden. Wenn du eine Kinderbetreuung hast, würde ich das sogar vor Oktober machen und das restliche EG auszahlen lassen. Dann entfällt das Problem komplett. Für das neue EG ist es egal ob du Arbeitslosengeld bekommst oder Elterngeld, ab dem 15ten Lebensmonat wird das EG mit 0 €berücksichtigt. Wie ALG1 auch. In deinem Fall werden August und September dein EG mindern, es sei denn du arbeitest dann.
von
Bone
am 28.06.2022, 21:26
Antwort auf:
Wer zahlt Mutterschaftsgeld
Du bist momentan in Erziehungszeit.
Um Alg1 beziehen zu können musst du u.a. mind. 15h/ Woche arbeiten können (Kinderbetreuung regeln). Kehre kurz vor dem MuSch aus Erziehungszeit zurück und melde dich arbeitslos/ beantrage ALG1.
Je nachdem ob du nach der Erziehungszeit von Kind 2 ALG1 beziehen möchtest, macht es Sinn sich jetzt schon was genauer damit zu befassen (Anspruchsdauer, Anwartschaftszeit, Bestandsschutz Bemessungsgroesse etc).
von
SuJam
am 29.06.2022, 15:12
Antwort auf:
Wer zahlt Mutterschaftsgeld
Mache es so wie Bone schrieb. Melde dich zum 1.10.22 arbeitslos. Dann gibt es ein paar Tage ALG1 und dann Mutterschaftsgeld von der kk in Höhe Krankengeld. Das dürfen sie dir nicht verwehren
Mitglied inaktiv - 30.06.2022, 14:52
Antwort auf:
Wer zahlt Mutterschaftsgeld
Besten Dank Ihnen allen für Ihre Rückmeldungen.
Dann werde ich dies genauso machen, mir das Elterngeld früher auszahlen lassen und mich dann arbeitslos melden. Das ist tatsächlich die sinnvollste Lösung.
Ich wusste nicht, dass man sich das Elterngeld früher auszahlen lassen kann. Super, dass das möglich ist.
Besten Dank.
von
Rebekkath
am 09.07.2022, 21:56