Hallo Frau Bader, liebes Forum,
ich hätte eine kurze Info nötig zu folgender Situation:
Meine Firma wurde Ende 2012 von einer anderen Firma geschluckt und wir Mitarbeiter übernommen. Nun befand ich mich derzeit in Elternzeit und hätte nun Ende März 2014 meine Stelle wieder antreten müssen. Da ich wegen erneuter Schwangerschaft 5 Wochen krankgeschrieben bin bis zum Eintritt in den Mutterschutz, weiß ich nicht, an wen ich mich wenden muss.
Zahlt in diesem Fall die Krankenkasse das Gehalt oder der Arbeitgeber?
Wie lange besteht das Arbeitsverhältnis, seit Ende 2012 oder erst jetzt 2014 bei Wiederaufnahme?
Für eine kurze Information wäre ich sehr dankbar!
Liebe Grüße!!!
von
Lynn88
am 08.04.2014, 11:27
Antwort auf:
Wie lange besteht das Arbeitsverhältnis bei Firmenübernahme
Hallo,
1. Der AG
2. Seit Beginn, der Vertrag läuft normal weiter
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 11.04.2014
Antwort auf:
Wie lange besteht das Arbeitsverhältnis bei Firmenübernahme
Das Arbeitsverhältnis besteht seit du bei der Ursprungsfirma angefangen hast.
Wenn die Krankschreibung nur exakt bis zum Tsg vor dem Mutterschutz geht, dann zahlt die KK dss Mutterschutzgeld und der AG den Zuschuss dazu.
LG Sabine
Mitglied inaktiv - 08.04.2014, 13:07
Antwort auf:
Wie lange besteht das Arbeitsverhältnis bei Firmenübernahme
Hallo und vielen Dank für die rasche Antwort.
Die Lohnfortzahlung muss also auch der AG übernehmen, da es tatsächlich kein "neues" Arbeitsverhältnis ist, sehe ich doch richtig?
von
Lynn88
am 09.04.2014, 11:13