Hallo! Könnte ich während der Elternzeit eine Teilzeittätigkeit bei einem anderen Arbeitgeber aufnehmen? Falls die Teilzeittätigkeit bei einem anderen Arbeitgeber vom aktuellen Arbeitgeber genehmigt wird und ich würde innerhalb der Elternzeit erneut schwanger werden, durch wen würde dann der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld gezahlt werden und in welcher Höhe? Muss im Arbeitsvertrag für die Teilzeittätigkeit explizit darauf hingewiesen werden, dass dieser nur für die Dauer der Elternzeit besteht? Vielen Dank
von JJiffetS am 21.07.2015, 13:40