Guten Tag Frau Bader, laut Arbeitsvertrag habe ich eine Kündigungsfrist von 6 Monaten. 1. Gilt während der Elternzeit dieselbe Kündigungsfrist? 2. Macht es einen Unterschied, ob man TZ arbeitet oder gar nicht? 3. Welche Frist gilt zum Ende der EZ: 3 Monate oder die längere Frist von 6 Monaten, auch wenn innerhalb der 6 Monate die EZ endet? Vielen Dank vorab. Ling
von Ling am 30.09.2015, 13:46