Hallo Frau Bader, Ich erhalte normalerweise ein tariflich vereinbartes 13. Gehalt in Form von Weihnachtsgeld. Nun bin ich seit 29.08.2014 auf Grund einer Risikoschwangerschaft im Beschäftigungsverbot. Der Mutterschutz beginnt am 9.11.2014. Habe ich Anspruch auf das Weihnachtsgeld? Denn auf meinem Lohnschreiben ist keine Weihnachtsgeld aufgeführt. Vielen Dank für Ihre Antwort im Voraus. Mit besten Grüßen Gabriela
von GabrielaK am 28.10.2014, 14:23