Sehr geehrte Frau Bader,
ich habe mal eine Frage zu einem "konstruierten" aber möglichen Fall.
Während des Mutterschutzes wird kein Elterngeld ausgezahlt, da dieses ja meist geringer ist als das Mutterschutzgeld.
jetzt könnte der Fall eintreten, daß eine Frau 100.01€ verdient und Zwillinge bekommt und noch ein Kind unter 3 Jahre zu Hause hat.
In diesem Fall und noch extremer bei Drillingen ist das Elterngeld höher als das Nettoeinkommen.
Wie sind diese Fälle geregelt?
LG
Ingo
von
IngoAC
am 06.05.2015, 11:04
Antwort auf:
Verrechnung Elterngeld / Mutterschutz
Hallo,
§ 4 BEEG legt fest, dass das MG anzurechnen ist (Als Einnahme nach § 3 BEEG).
Dies bedeutet also, dass Sie die Monate, in denen Sie Mutterschaftsgeld beziehen, auch als "Elterngeldmonate" zugerechnet werden. Dies trifft für Zwilling A ohnehin zu. Für Zwilling B werden Sie so behandelt, als würde sie auch für Zwilling B Elterngeld beanspruchen. In dieser Zeit erhalten Sie daher kein Elterngeld.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 07.05.2015
Antwort auf:
Verrechnung Elterngeld / Mutterschutz
Richtig!
Elterngeld wird während des Mutterschutzes nicht ausgezahlt, weil das Mutterschaftsgeld höher ist als das Elterngeld.
Ist das Elterngeld höher als das Mutterschaftsgeld, dann wird das, was beim Elterngeld mehr ist, zusätzlich zum Mutterschaftsgeld ausgezahlt.
Also MuSchu-Geld UND Elterngeld.
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 06.05.2015, 13:52
Antwort auf:
Verrechnung Elterngeld / Mutterschutz
Moin Sabine,
scheinbar nicht, da bei dem Doppelten Elterngeld, bei der Nachzahlung nichts ausgezahlt wurde und der Widerspruch kommentarlos abgelehnt wurde.
LG
Ingo
von
IngoAC
am 06.05.2015, 14:56