Hallo Frau Bader, wenn man laut Vollzeitvertrag vermögenswirksame Leistungen erhält, die im Vertrag nicht an Bedingungen geknüpft sind, und dann in Elternzeit in Teilzeit arbeitet, würde ich erwarten, dass während der Elternzeit zumindest anteilig entsprechend der Arbeitszeitebenfalls vermögenswirksame Leistungen gezahlt werden. Ist das so richtig? Falls sie gezahlt werden müssen, ist es möglich diese nachträglich nachzufordern, wenn sie fälschlicherweise nicht gezahlt wurden? Danke im Voraus für Ihre Antwort!
von MiriT am 02.07.2014, 11:51