Liebe Frau Bader, mit stellt sich folgende Frage: Aufgrund vieler Resturlaubstage vom letzten Jahr (diese nehme ich dieses Jahr alle) werde ich am Ende von 2015 wieder mind. 25 Tage aus 2015 als Resturlaub nach 2016 mitnehmen (müssen). Wie verhält es sich nun, wenn ich zeitnah schwanger werden würde und gerne Elterngeld auf 2 Jahre ausdehnen würde? Verliere ich dann diese 25 Urlaubstage wenn ich es nicht schaffe diese in 2015 noch zu nehmen? Normalerweise muss Resturlaub bis September eines Folgejahres genommen werden, damit er nicht verfällt (ich bin Beamtin). Oder darf ich die 25 Resturlaubstage dann zu den Urlaubstagen dazu addieren, die ich im Jahr meines Wiedereinstieges wieder erhalte? Besten Dank.
von Maja2015 am 14.01.2015, 06:08