Hallo Frau Bader, erst einmal wollte ich mich für Ihre Hilfe und dieses Forum bedanken. Ich habe mir schon einiges durchgelegen und finde dieses Netzwerk und Ihre bisherigen Antworten sehr hilfreich. Beim Lesen der bisherigen Threads hab ich leider noch keine 100% zutreffende Antwort für meine derzeitige Situation gefunden. Deswegen hoffe ich sehr, dass Sie mir ebenfalls weiterhelfen können. Folgende Situation: Ich habe gerade ein unbezahltes Sabbatical, welches ich seit Mitte letzten Jahres mit meinem derzeitigen Arbeitgeber aufgrund des hohen Workloads vereinbart habe. Während dieses Sabbaticals beziehe ich kein Gehalt, zahle aber die gesetzliche Krankenversicherung selbst im Rahmen einer freiwilligen Versicherung monatlich an meine Krankenkasse. Nun ist meine Frau während des Sabbaticals schwanger geworden. Das Kind soll im Spätsommer diesen Jahres (also noch während des Sabbaticals) auf die Welt kommen. Meine Frau und ich planen jeder jeweils ab Geburt des Kindes für 7 Monate in Elternzeit (also ich in Vaterschaft) zu gehen und jeweils Elterngeld zu beantragen. Meine Frage lautet nun: Wie berechnet sich nun mein Anspruch auf Elterngeld in dieser Zeit, also z. B. die 67% des Brutto/Nettolohns, wenn ich während der letzten 12 Monate zwar beschäftigt war und das Arbeitsverhältnis mit meinem Arbeitgeber weiterhin fortbesteht bzw. die Arbeitsleistung ruht, ich aber kein Gehalt beziehe. Vor dem Sabbatical lag mein monatliches Bruttogehalt im mittleren 4stelligen Bereich. Auf welchen Zeitraum bezieht sich die Bemessungsgrundlage und was wäre in meiner Situation die klügste Vorgehensweise? Wie kann man das der Elterngeldstelle verklickern, wenn die sich nichts genaues unter einem Sabbatical vorstellen können? Vielen Dank im Voraus und viele Grüße Werdender_Vater
von Werdender_Vater am 24.05.2016, 15:39