Frage: Vaterschaft anerkennen

Hallo meine Frage wäre . Der Vater wohnt in köln und ich in Nürnberg mit unserem Sohn wir haben uns vor der Geburt schon getrennt . Er schiebt ständig die Termine hin und her seinen Sohn kennenzulernen und die Vaterschaft anzuerkennen. Er Möchte jetzt die Vaterschaft in köln anerkennen lassen . Er will die Geburtsurkunde dafür aber ich habe drei Exemplare bekommen und brauche die für die Ämter kann er das auch ohne Geburtsurkunde in köln machen ? Oder reicht eine Kopie weil die Orginale kann ich ja nicht so einfach raus geben . Mich würde außerdem noch interessieren muss ich ihm den kleinen sehen lassen wenn er die Vaterschaft noch nicht anerkannt hat ? Dieses hin und her mal will er kommen mal nicht ist mir zu blöd und ich würde gerne erst die Vaterschaft anerkennen lassen und ihm dann den kleinen sehen lassen hat er da rechte wodrauf ich achten muss ? Er steht auch nicht in der Geburtsurkunde drinnen als Vater . Falls das relevant ist Vielen Dank

von Franzysabo am 06.04.2022, 15:15



Antwort auf: Vaterschaft anerkennen

Hallo, die Vaterschaftsanerkennung ist für alle Beteiligte wichtig. Wenn Sie ihm die Urkunde nicht geben wollen, schicken Sie sie doch selber nach Köln zu dem entsprechenden Amt.Dort muss sie schon im Original vorliegen. Es ist übrigens kein Problem, die nach zu beschaffen. Und ja, der Umgang ist von Anfang an für das Kind wichtig. Sie werden da noch 18 Jahre durchhalten müssen. Schön für das Kind, wenn das ohne Streitereien der Eltern klappt. Man muss da die Elternebene von der Paarebene trennen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 07.04.2022



Antwort auf: Vaterschaft anerkennen

Wenn ihr nicht verheiratet seid, dann kann er derzeit noch gar nicht in der Geburtsurkunde stehen dass er derzeit ja noch gar nicht als Vater fest steht. Eine neue Geburtsurkunde zu bekommen ist überhaupt kein Hexenwerk, das macht man einfach beim Standesamt. Das geht bei vielen sogar online. Ich kann mir durchaus vorstellen dass er die Geburtsurkunde zu Vaterschaftsanerkennung braucht, aber du kannst du das Jugendamt anrufen dort und fragen wie das dort läuft. Zum Umgang: solange er als Vater nicht fest steht, hat weder eher noch das Kind irgendwelche Rechte aneinander. Alles Gute D

von desireekk am 06.04.2022, 19:10



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