Vater will Sohn zu sich nehmen.... Gemeinsames Sorgerecht

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Vater will Sohn zu sich nehmen.... Gemeinsames Sorgerecht

Guten Abend, Ich bin grad ziemlich m Ende..... Zu den Fakten mein Sohn ist nun 4 und lebt von Geburt an bei mir, sein Vater hat seit zwei Jahren das geteilte Sorgerecht mit mir inkl. Aufenthaltsbestimmungsrecht...... So nun hatten wir seit der Trennung kein gutes Verhältnisse mehr, gestern hatten wir mal wieder eine Grundsatzdiskussion und in meiner Wut hab ich ihm dann geschrieben "das ich es mal Erwägung gezogen hatte Brian für ein Jahr zu ihm zu geben damit ich die Möglichkeit habe Vollzeit arbeiten zu gehen, mein Führerschein zu machen, und er gleichzeitig mal erfährt das mein leben als Alleinerziehende nicht so easy ist wie er immer behauptet" (ich hatte vor gut vier Wochen wirklich darüber nachgedacht, aber den Gedanken relativ schnell wieder beiseite geschoben) Auf jeden Fall will er ihn nun wirklich zu sich nehmen :((( JA war mir keine große Hilfe und meinte nur , joa da ham se pech er hat das gleiche recht.... das kann do ed sein oder ????? Ich Hoffe sie können mir einen Rat geben und mir sagen das dies nicht so einfach ist. Verzweifelte Grüße eve

von werdendejulimami86 am 19.11.2014, 19:33



Antwort auf: Vater will Sohn zu sich nehmen.... Gemeinsames Sorgerecht

Hallo, da das Kind bei Ihnen lebt, hat es dort den Lebensmittelpunkt. So einafch wegnehmen kann man es Ihnen auch nicht - auch wenn Sie mal im Brass was schreiben.Da hat die Tante vom JA unrecht. Sie haben zwei Möglichkeiten: abwarten, was er tut (er müsste ja klagen) o selber auf das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht klagen. Wenn er nach dem Umgang das Kind nicht rausrückt, würde ich SOFORT eine einstweilige Anordnung beantragen! Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 20.11.2014



Antwort auf: Vater will Sohn zu sich nehmen.... Gemeinsames Sorgerecht

Nö, einfach ist das nicht, aber bei der Steilvorlage von Dir, was hast denn für eine Antwort erwartet? Mit den Konsequenzen wirst Du Dich nun befassen müssen, und ggf. erklären wie es zu der Aussage kommt die er ja sogar schriftlich hat. So einfach das Kind nehmen kann er allerdings nicht.

von Sternenschnuppe am 19.11.2014, 20:13



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