Vater (Arbeitslos) möchte Elternzeit beantragen nur wo?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Vater (Arbeitslos) möchte Elternzeit beantragen nur wo?

Hallo Ihr lieben, meine Tochter wird diese Woche 1 Jahr alt. Bisher habe Ich selbst die Elternzeit gehabt. Nun haben wir das Problem das wir keinen Krippenplatz für unsere kleine haben, aus dem Grund möchte mein Freund die Elternzeit vorerst übernehmen, da ich ab August wieder Arbeiten gehe und Er leider noch Arbeitslos ist. Jetzt zu meiner Frage beim Arbeitsamt und der ARGE sagte man uns wir müssten die Elternzeit beantragen,nur die frage ist wo muss mein Freund die Elternzeit beantragen (auf der Elterngeldstelle?). Würde mich über hilfreiche Antworten freuen. Liebe Grüße

von Feenzauber2014 am 23.06.2015, 14:45



Antwort auf: Vater (Arbeitslos) möchte Elternzeit beantragen nur wo?

Hallo, EZ nur mit AG. Aber er muss melden, dass er dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht - dann bekommt er kein Arbgeld II, kann aber 2 Partnermonate nehmen - dies allerdings nur bis zum 14. LM des Kindes. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 25.06.2015



Antwort auf: Vater (Arbeitslos) möchte Elternzeit beantragen nur wo?

Da ihr keine Betreuung habt, fällt auch das ALG weg. Ggf habt Ihr Anspruch auf Hartz iv LG Peeka

von peekaboo am 23.06.2015, 14:48



Antwort auf: Vater (Arbeitslos) möchte Elternzeit beantragen nur wo?

Wieso sagen die dann auf dem Arbeitsamt und der ARGE das wir das für Ihn beantragen müssen damit er vorerst nicht in die Jobvermittlung einbezogen werden kann?

von Feenzauber2014 am 23.06.2015, 14:58



Antwort auf: Vater (Arbeitslos) möchte Elternzeit beantragen nur wo?

Wo ihr Geld herbekommen koennt, oder kannst Du mit Deinem Gehalt Euren Lebensunterhalt bestreiten? Das arbeitsamt fällt weg, da er ja nich arbeiten kann, da er das Kind betreut.... LG PS: seid ihr verheiratet? Falls nicht, sollte er sich auch schleunigst um eine krankenversicherung kümmern... LG. Peeka

von peekaboo am 23.06.2015, 15:24



Antwort auf: Vater (Arbeitslos) möchte Elternzeit beantragen nur wo?

Wenn euer Kind erst 1 wird, dann kann er die Partnermonate vom Elterngeld doch noch beantragen ? Also die zwei. Seit wann ist er denn arbeitslos ? Welches Geld bekommt er aktuell ? Für ALG1 braucht es Betreuung. Krankenversicherung ist ein Punkt. Muss er selbst bezahlen. Alternative : Hochzeit, er kann sich bei Dir beitragsfrei mitversichern, Du kannst LSK 3 nehmen und dann müsst ihr mal schauen was ihr netto raushabt. Dann eventuell noch Wohngeld oder Kindergeldzuschlag bis das Kind Betreuung hat und er dem Arbeitsmarkt wieder zur Verfügung steht.

von Sternenschnuppe am 23.06.2015, 15:47



Antwort auf: Vater (Arbeitslos) möchte Elternzeit beantragen nur wo?

Ohne Arbeitgeber keine Elternzeit. Wie ihr gerade feststellt, kann er die ja nirgends melden. Weil, Elternzeit kann man ja nur beim Arbeitgeber melden. was man euch auch beim Arbeitsamt hätte sagen können. Zweites Thema wäre Elterngeld, nur, das wird allerhöchstens 14 Monate gezahlt. Und das auch nur, falls dein Freund seine beiden Lebensmonate Elterngeld noch nicht bezogen hat. Wenn euer Kind jetzt 1 Jahr wird diese Woche, wäre das also nur noch für die ca. 25.06-24.07 und 25.7-24.8., danach fällt Elterngeld auch weg. Wenn wir mal davon ausgehen das euer Kind am 25.06 Geburtstag hat, ansonsten halt entsprechend datum ändern. Nur, wenn ihr das bisher nicht beantragt habt, dann kann das dauern bis ihr das Geld bekommt. Manche sidn schnell, anderen brauchen auch mal 2-4 Monate Bearbeitung. Zudem, je nachdem wie lange Dein Freund arbeitslos ist, wird das nicht viel sein. Evtl sogar nur Mindestsatz. So oder so habt ihr ja für bis etwa September kein geld, Elterngeld fällt weg. Und wenn Dein Freund Elterngeld-Monate nimmt, dann bekommt er auch kein Arbeitslosengeld. Da er dann ja für den Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung steht. was auch gilt, wenn ihr keine Betreuungsmöglichkeit ab Ende August habt. Bliebe dann Hartz4. Mein Rat wäre eher, ab morgen zum Jugendamt und schleunigst !!!! sich um einen Betreuungsplatz kümmern. Wenn ihr wirklich keinen Krippenplatz bekommt, dann sucht euch eine Tagesmutter, und zwar für sofort. Ihr habt einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz. Notfalls könnt ihr den auch einklagen - worauf ich freundlich hinweisen würde wenn die nichts haben. ihr werdet euch allerdings die Frage gefallen lassen müssen, warum ihr euch nicht vorher drum gekümmert habt. Den jetzt werden wirklich fast alle Plätze weg sein. Jetzt habt ihr noch die Möglichkeit eine einiger massen sanfte Eingewöhnung zu machen, das wird schwierig wenn ihr beide wieder arbeiten seit. Ist zumindestens etwas posituoves dabei.

Mitglied inaktiv - 23.06.2015, 19:19



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