Unsere Tochter wurde am Sonntag den 31.08.2014 geboren. Ab dem Zeitpunkt der Geburt wollte ich als Vater einen Monat Elternzeit beantragen. Den zweiten Monat hatte ich im August 2015 geplant. Ist es richtig das mein Arbeitgeber mir für die 2 Monate 2/12 vom Urlaub (jeden Elternzeitmonat 1/12) abziehen kann? Vorausgesetzt er könnte das, wie wäre es wenn ich am 01.09.2014 meinen Tag Sonderurlaub der mir zusteht in Anspruch nehmen würde?
von nic6900 am 07.09.2014, 14:01