Sehr geehrte Frau Bader,
während meiner Elternzeit hat ein Betriebsübergang stattgefunden. Jetzt bin ich erneut schwanger und die Elternzeit geht mit dem Mutterschutz Hand in Hand über. Bekomme ich nun das Nettogehalt des neuen oder des alten Arbeitgebers? Vor der Elternzeit habe ich noch beim alten Arbeitgeber gearbeitet.
von
AllerGutenDingeSind3
am 31.03.2021, 03:39
Antwort auf:
Wie errechne ich den Mutterschaftsgeldzuschuss vom Arbeitgeber?
Hallo,
ein Betriebsübergang sollte an Ihrem Lohn nichts (zu Ihrem nachteil) ändern.
Gleichwohl, Sie bekommen MG aus dem aktuellen Lohn.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 31.03.2021
Antwort auf:
Wie errechne ich den Mutterschaftsgeldzuschuss vom Arbeitgeber?
was meinst du mit elternzeit geht mit mutterschutz hand in hand.
von
mellomania
am 31.03.2021, 05:21