Hallo Fr. Bader, Da ich bis zum Beginn des Mutterschutzes im Beschäftigungsverbot bin, kann/konnte ich meinen diesjährigen Urlaub nicht aufbrauchen. Ich habe auch noch paar Überstunden auf dem Gleitzeitkonto. Kann ich nun einen Antrag auf Ausbezahlung des Resturlaubs und Ausbezahlung der Überstunden beim Arbeitgeber stellen? Wenn ja, gibt es dafür eine gesonderte Formulierung? Ich wüsste nicht, wie ich so einen Antrag schreiben könnte. Elternzeit möchte ich 3 Jahre nehmen und ET ist Oktober diesen Jahres. Vielen Dank im Voraus. Mfg Mausi
von Mausi85 am 09.09.2016, 11:06