Hallo Frau Bader, ich bin Erzieherin und bekomme Ende September (ET = 20.09.2015) mein Kind. Aufgrund fehlender Immunität habe ich seit Januar Beschäftigungsverbot. Mein Arbeitgeber konnte mir keine anderweitige (nicht gesundheitsgefährdende) Tätigkeit / Stelle anbieten. Mein Resturlaub beträgt noch 28 Tage. Nun ordnet mir mein Arbeitgeber an, diesen Urlaub entweder vor dem Mutterschutz oder nach dem Mutterschutz zu nehmen. Darf er das? Ich möchte meinen Urlaub gerne nach Ablauf der Elternzeit beziehen. Vielen Dank schon im Vorraus! Karkau
von karkau am 19.06.2015, 14:46