Sehr geehrte Frau Bader, ich habe im Mai 2013 eine neue Stelle angefangen. Und bin dann leider am 1. Juli 2013 ins volle Beschäftigungsverbot gegangen. Die SS war ungeplant. In meinem AV steht drin 24 Urlaubstage und den Urlaub kann man erst nach der Probezeit nehmen. Ich hatte 2013 ja nun kein Urlaub genommen. Ich fange am 5. Februar 2015 wieder in der gleichen Firma an. Kann ich den Urlaub aus 2013 rein rechtlich an die Elternzeit ranhängen? sodas ich vllt erst wieder ende februar meinen ersten arbeitstag habe.?
von Sunshine1012 am 06.11.2014, 09:29