Unterstützung, wenn Elternzeit länger als Elterngeld?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Unterstützung, wenn Elternzeit länger als Elterngeld?

Sehr geehrte Frau Bader. Ich möchte mich mit meinem Anliegen, heute an Sie wenden, nachdem einige Beratungsstellen keine Antwort wussten. Es geht, dass ich gerne wissen würde ob mir das vom Jobcenter Unterstützung zu steht, wenn mein Elterngeld nach einem Jahr ausläuft? Meine Elternzeit ist länger als das Elterngeld. Zu stellt sich die Frage, unterstützt mich das Jobcenter, trotz eines vorhandenen Arbeitsvertrages, wenn meine Elternzeit länger ist als ich das Elterngeld bekomme? Falls es die Möglichkeit gibt, würde ich Sie auch gerne einmal außerhalb des Forums kontaktieren. Mit freundlichen Grüßen.

von Christin94 am 19.06.2017, 08:37



Antwort auf: Unterstützung, wenn Elternzeit länger als Elterngeld?

Hallo, das kann man pauschaliert nicht beantworten, das ist bundesländerabhängig. Da ihr Kind ab dem ersten Geburtstag ein Anspruch auf einen Kindergartenplatz hat, stellen sich einige Länder auf den Standpunkt, dass die Mutter dann auch wieder arbeiten gehen kann. In den entsprechenden Richtlinien ist festgehalten, dass man bis zu drei Jahren zu Hause bleiben kann. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 19.06.2017



Antwort auf: Unterstützung, wenn Elternzeit länger als Elterngeld?

Da das Kind ab einem Jahr einen Anspruch auf Betreuung hat, Du einen Job hast, wird immer mehr erwartet dass dann zumindest in Teilzeit dazuverdient wird. Wie war denn die finanzielle Planung als Du mehr Elternzeit beantragtest als Elterngeld läuft. H4 ist für unverschuldete Notlagen, es muss alles getan werden um diese zu beenden. Zuallererst ist dann auch der Vater des Kindes finanziell zuständig, für das Kind und auch für Dich.

von Sternenschnuppe am 19.06.2017, 09:07



Antwort auf: Unterstützung, wenn Elternzeit länger als Elterngeld?

Die Frage kann Dir nur dein Jobcenter beantworten, da das im Moment nicht überall gleich betrachtet wird. In unserem Jobcenter würdest Du keine Unterstützung erhalten. Entweder man kann sich die EZ selbst leisten oder muss beim AG fragen, ob dieser einen eher zurück nimmt, wenn nicht, darf man ja TZ (bis 30 Stunden) bei einem anderen AG arbeiten.

Mitglied inaktiv - 19.06.2017, 09:13



Antwort auf: Unterstützung, wenn Elternzeit länger als Elterngeld?

Ein wichtiger hinweis noch, man darf innerhalb der EZ auch Teilzeit arbeiten bis zu 30 Std die Woche. Bei dem eigentlichen Arbeitgeber oder mit dessen Zustimmung auch bei einem anderen. Wenn dein AG zB keine Arbeitsstelle hat welche mit der Kinderbetreuung übereinstimmt oder er dir aus wichtigen betrieblichen Gründen keine bieten kann, dann kannst Du unter der Voraussetzung das Dein Kind betreut ist sogar anteilig ALG1 bekommen und dir innerhalb der EZ einen anderen Arbeitsplatz suchen. Vertrag dann befristet auf die EZ. Setzt aber eben voraus, das dein Kind betreut ist und du mindestens 15 Std die Woche arbeiten kannst. Hast Du keine Kinderbetreuung, kann es sein das du wenigstens unterstützend Hartz4 bekommst. Hier sagt das Amt, wir stehen einem Elternteil zu das es wegen EZ nur Teilzeit arbeitet. Das du die ET abbrichst und dann VZ arbeitest sagt also das Amt hier nicht. In anderen Ämtern wird inzwischen dann VZ verlangt. Ist halt leider so, man muss sich die Elternzeit daheim auch finanziell leisten können, oder eben notfalls in den sauren Apfel beißen und arbeiten gehen. In Gemeinden wo die Kinderbetreuung sehr mies ist, es also eh kaum Plätze gibt für U3-Kinder mag das anders aussehen. Die wo der größte Teil aber abgedeckt ist sehen das strenger, da muss man dann wenn man doch keinen Platz bekommen hat schon mal auch unter Umständen auch nachweisen welche eigenen Bemühungen gelaufen sind. Ansonsten, ihr könnt auch prüfen lassen ob für euch Wohngeld greift und/oder erhöhtes Kindergeld. Ansonsten ist es halt Sache des Vaters, nicht des Staates - so sind leider die harten Fakten.

Mitglied inaktiv - 19.06.2017, 17:22



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

finanzielle Unterstützung nach einem Jahr Elternzeit?

Guten Abend Frau Bader, am 21.08.2016 bin ich ein Jahr in Elternzeit. Bei meinem Arbeitgeber habe ich von Beginn an anderthalb Jahre Elternzeit beantragt. Das bedeutet, dass ich diesen Monat mein letztes Elterngeld erhalten habe und die nächsten 6 Monate kein Einkommen haben werde. Dies war mir von Anfang an bewusst, jedoch überlege ich die Elter...


Kann ich die Elternzeit verlängern + eine finanzielle Unterstützung bekommen?

Hallo Frau Bader und Mitleser, meine Situation ist die folgende: Ich arbeite seit November 2014 in Portugal in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis, davor war ich in Deutschland leider nicht sehr erfolgreich selbstständig und davor auch viele Jahrein einem angestellten Verhältnis. Nun bin ich ungeplant schwanger und werde al...


Finanzielle Unterstützung nach Elternzeit

Guten Tag, Zu meiner Situation: Am 14.5.18 endet meine EZ ich habe einen festen Arbeitsvertrag als Teilzeitkraft jedoch in Schichten. Vorraussichtlich werde ich ab August 18 eine weitere Ausbildung anfangen (schulisch) Da ich gern die Zeit mit meinem Kind noch nutzen möchte bin ich am überlegen schon vorzeitig zu kündigen. Wir leben mit dem Pa...


Finanzielle Unterstützung bei Elternzeit bei 12-36Monaten??

Ich möchte gerne bis zu 36 Monaten Elternzeit nehmen.mein Mann vernichte so viel,er war verheiratet und muss Unterhalt bezahlen für seine Kinder .Uns bleibt nicht mehr als 1000,80Euro .Wie schaut die finanzielle Unterstützung während der Elternzeit aus ?


Bekomme ich finanzielle Unterstützung während Elternzeit?

Ich möchte gerne bis zu 36 Monaten Elternzeit nehmen.Wir hätten dann abzüglich des Unterhaltes seiner Kinder (1.Ehe)1000,80 Euro) .was für Möglichkeiten gibt es für eine finanzielle Unterstützung während der Elternzeit?


3 Jahre Elternzeit möglich, mit Unterstützung vom Staat nach 2 Jahren Elterngeld

Hallo, ich habe eine Frage bezüglich der Elternzeit. Ich bin Alleinerziehend (1 Kind, bald 3 Jahre alt) und aktuell wieder schwanger. Zur Situation: Nach meiner Schwangerschaft bin ich 12 Monate später wieder Arbeiten gegangen - im Nachhinein ein Fehler. Mein Kind kam mit 12 Monaten in die Kita, Eingewöhnungszeit hat länger gedauert, wodur...


Finanzielle Unterstützung in der Elternzeit

Guten Tag Meine Lebensgefährtin und ich haben vor ein Kind zu erzeugen Haben uns schon Umfangreich informiert aber in dem Punkt Elternzeit sind wir uns nicht ganz klar geworden was dort die genauen Regelungen sind Meine Lebensgefährtin möchte 3 Jahre Elternzeit da sie unser Kind später selbst erziehen will bis zum Kindergarten alter Da...


Finanzielle Unterstützung nach Elternzeit

Guten Tag, im Mai endet meine einjährige Elternzeit. Eine Rückkehr an meinen Arbeitsplatz bzw. eine Verlängerung der Elternzeit kommt nicht in Frage. Ich habe keinen Betreuungsplatz für mein Baby gefunden, ich bin alleinerziehend erhalte vom Kindesvater aber Unterhalt. Nun stellt sich Frage, wie es finanziell für weitergeht. Ich habe mich ...


Elternzeit und finanzielle Unterstützung

Sehr geehrte Frau Bader, Ich bin in der EZ (2.Jahr) und habe ich zum Beginn des 2. Jahr Arbeitslosigkeit (ALG I) erhalten. Seit Mitte Februar bin leider arbeitsunfähig und Agentur für Arbeit hat mir einen Aufhebungsbescheid zur Leistung geschickt. Und sie wurden mir mitgeteilt, dass ich ab 7. Woche einen Anspruch auf Krankengeld habe. Zuerst h...


Habe ich in meiner Elternzeit Anspruch auf finanzielle Unterstützung

Ich habe das Basiselterngeld gewählt und dies endet nun im August. Ich beginne aber erst ab Oktober wieder zu arbeiten, da meine Tochter erst Ende August in die Eingewöhnung der Krippe kann. Da mein Mann eher durchschnittlich verdient, brauchen wir das Geld und es machte keinen Sinn das Elterngeld zu splitten. Kann ich irgendwelche Gelder beantra...