Sehr geehrte Frau Bader.
Ich möchte mich mit meinem Anliegen, heute an Sie wenden, nachdem einige Beratungsstellen keine Antwort wussten.
Es geht, dass ich gerne wissen würde ob mir das vom Jobcenter Unterstützung zu steht, wenn mein Elterngeld nach einem Jahr ausläuft? Meine Elternzeit ist länger als das Elterngeld. Zu stellt sich die Frage, unterstützt mich das Jobcenter, trotz eines vorhandenen Arbeitsvertrages, wenn meine Elternzeit länger ist als ich das Elterngeld bekomme?
Falls es die Möglichkeit gibt, würde ich Sie auch gerne einmal außerhalb des Forums kontaktieren.
Mit freundlichen Grüßen.
von
Christin94
am 19.06.2017, 08:37
Antwort auf:
Unterstützung, wenn Elternzeit länger als Elterngeld?
Hallo,
das kann man pauschaliert nicht beantworten, das ist bundesländerabhängig.
Da ihr Kind ab dem ersten Geburtstag ein Anspruch auf einen Kindergartenplatz hat, stellen sich einige Länder auf den Standpunkt, dass die Mutter dann auch wieder arbeiten gehen kann.
In den entsprechenden Richtlinien ist festgehalten, dass man bis zu drei Jahren zu Hause bleiben kann.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 19.06.2017
Antwort auf:
Unterstützung, wenn Elternzeit länger als Elterngeld?
Da das Kind ab einem Jahr einen Anspruch auf Betreuung hat, Du einen Job hast, wird immer mehr erwartet dass dann zumindest in Teilzeit dazuverdient wird.
Wie war denn die finanzielle Planung als Du mehr Elternzeit beantragtest als Elterngeld läuft.
H4 ist für unverschuldete Notlagen, es muss alles getan werden um diese zu beenden.
Zuallererst ist dann auch der Vater des Kindes finanziell zuständig, für das Kind und auch für Dich.
von
Sternenschnuppe
am 19.06.2017, 09:07
Antwort auf:
Unterstützung, wenn Elternzeit länger als Elterngeld?
Die Frage kann Dir nur dein Jobcenter beantworten, da das im Moment nicht überall gleich betrachtet wird.
In unserem Jobcenter würdest Du keine Unterstützung erhalten. Entweder man kann sich die EZ selbst leisten oder muss beim AG fragen, ob dieser einen eher zurück nimmt, wenn nicht, darf man ja TZ (bis 30 Stunden) bei einem anderen AG arbeiten.
Mitglied inaktiv - 19.06.2017, 09:13
Antwort auf:
Unterstützung, wenn Elternzeit länger als Elterngeld?
Ein wichtiger hinweis noch, man darf innerhalb der EZ auch Teilzeit arbeiten bis zu 30 Std die Woche. Bei dem eigentlichen Arbeitgeber oder mit dessen Zustimmung auch bei einem anderen. Wenn dein AG zB keine Arbeitsstelle hat welche mit der Kinderbetreuung übereinstimmt oder er dir aus wichtigen betrieblichen Gründen keine bieten kann, dann kannst Du unter der Voraussetzung das Dein Kind betreut ist sogar anteilig ALG1 bekommen und dir innerhalb der EZ einen anderen Arbeitsplatz suchen. Vertrag dann befristet auf die EZ. Setzt aber eben voraus, das dein Kind betreut ist und du mindestens 15 Std die Woche arbeiten kannst.
Hast Du keine Kinderbetreuung, kann es sein das du wenigstens unterstützend Hartz4 bekommst. Hier sagt das Amt, wir stehen einem Elternteil zu das es wegen EZ nur Teilzeit arbeitet. Das du die ET abbrichst und dann VZ arbeitest sagt also das Amt hier nicht. In anderen Ämtern wird inzwischen dann VZ verlangt. Ist halt leider so, man muss sich die Elternzeit daheim auch finanziell leisten können, oder eben notfalls in den sauren Apfel beißen und arbeiten gehen.
In Gemeinden wo die Kinderbetreuung sehr mies ist, es also eh kaum Plätze gibt für U3-Kinder mag das anders aussehen. Die wo der größte Teil aber abgedeckt ist sehen das strenger, da muss man dann wenn man doch keinen Platz bekommen hat schon mal auch unter Umständen auch nachweisen welche eigenen Bemühungen gelaufen sind.
Ansonsten, ihr könnt auch prüfen lassen ob für euch Wohngeld greift und/oder erhöhtes Kindergeld. Ansonsten ist es halt Sache des Vaters, nicht des Staates - so sind leider die harten Fakten.
Mitglied inaktiv - 19.06.2017, 17:22