Guten Tag,
Zu meiner Situation:
Am 14.5.18 endet meine EZ ich habe einen festen Arbeitsvertrag als Teilzeitkraft jedoch in Schichten.
Vorraussichtlich werde ich ab August 18 eine weitere Ausbildung anfangen (schulisch)
Da ich gern die Zeit mit meinem Kind noch nutzen möchte bin ich am überlegen schon vorzeitig zu kündigen.
Wir leben mit dem Papa(in Sachsen) zusammen u haben noch ein größeres Kind.
Mein Partner hat ca.1300€ im Monat raus.Ich bekomme momentan in der EZ Wohngeld 100€, Kindergeld und natürlich EG.
Da ich nicht weiß wie wir von Mai bis August uns finanziell versorgen sollen wollte ich Sie gern Fragen ob uns etwas zustehen würde um unseren Lebensunterhalt einigermaßen zu finanzieren.Kindergeldantrag würde gestellt jedoch noch kein Bescheid.
Haben Sie eine Idee?
Hätte ich das eher gewusst mit der Ausbildung hätte ich natürlich die EZ anders geplant.Ich würde wirklich gern diese 3 Monate noch mit meinem 2.Kind nutzen und es erst August in eine Einrichtung geben.
Über Ihre Antwort würde ich mich freuen.
Danke
MfG Schmidt
von
anni2809
am 28.12.2017, 13:07
Antwort auf:
Finanzielle Unterstützung nach Elternzeit
Hallo,
Wenn die 3 Jahre um sind u Sie kündigen werden Sie eine Sperre bekommen, es sei denn, der Sachbearbeiter erkennt die Schichtproblematik an.
Ansonsten Jobcenter.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 04.01.2018
Antwort auf:
Finanzielle Unterstützung nach Elternzeit
wenn du vorzeitig kündigst, bist du m.w. nach nicht krankenversichert, alg1 fällt auch flach, weil du nicht arbeiten willst.
warum bekommst du noch kein Kindergeld?? Kind ist doch schon da?
geht es drei Monate nicht irgendwie, dass du deinen vertrag erfüllst?
ist eh nur tz, vll könnt ihr euch abwechseln, dein freund und du?
jetzt werden dann einige gleich wieder schreien, dass sie auch gerne am liebsten 3 jahre mit ihrem Kind genutzt hätten, das wollen viele, geht aber ohne guten Alleinverdiener nicht.
Mitglied inaktiv - 28.12.2017, 14:18
Antwort auf:
Finanzielle Unterstützung nach Elternzeit
Hast du die kompletten 3 Jahre EZ genutzt? Falls nein, verlängern - sofern der AG zustimmt weil du weniger wie 2 Jahre gemeldet hast. So bist du wenigstens krankenversichert. Den ALG1 fällt aus wenn du keine Kinderbetreuung hast. Zumal du sicherlich eine Sperre bekommst wegen Eigenkündigung.
Ansonsten ist in erster Linie der Vater für euch zuständig, nur wenn der nicht kann springt evtl der Staat ein. Das der da aber mitmacht wenn du deinen eigentlichen Arbeitsvertrag kündigst ist aber eher fraglich. Du kannst mit Kinderbetreuung wegen der eher kurzen Spanne versuchen zu argumentieren, ob es klappt hängt von eurem zuständigen Amt ab. Rechtlich hat das Kind einen Anspruch ab dem 1ten Geburtstag und es ist nicht gedacht das der Staat dann einspringt weil Mama gerne etwas länger daheim bleiben will wenn sie es sich eigentlich finanziell nicht leisten kann.
Wenn das EG durch ist, wird wohl auch Wohngeld wegfallen bei dem geringen Einkommen des Vaters, dürfte eher ein Hartz4-Fall werden. Dafür müsst ihr dann komplett "blank ziehen" - du genauso wie der Kindsvater. Wen euch das egal ist - den Weg könnt ihr versuchen. Andernfalls evtl doch lieber wenigstens in TZ arbeiten oder Minijobben in der Zeit wo Papa die Betreuung übernehmen kann.
Warum ihr noch kein Kindergeld bekommt verstehe ich auch nicht ganz. In der Regel dauert das doch nur wenige Wochen. da würde ich mal nachfragen ob was fehlt.
Mitglied inaktiv - 28.12.2017, 15:26
Antwort auf:
Finanzielle Unterstützung nach Elternzeit
ohne text
von
mela_mit_alex
am 29.12.2017, 12:56