Hallo, Mein Freund hat zwei Kinder aus erster Ehe. Bezahlt auch regelmäßig unterhält. Die Kinder sind jedes Wochenende bei uns. Jetzt hab ich noch ein Kind aus einer vorherigen Beziehung das unterhält bekommt (wird gepfändet) und haben ein gemeinsames Kind. Hab mal im Internet ein unterhaltsrechner geguckt. Aber muss ich da nur die zwei Kinder aus erster Ehe eingeben oder auch unsere gemeinsames Kind. Wir leben mit meiner großen und unsere gemeinsamen Tochter zusammen. Seine Kinder sind wie gesagt jedes Wochenende hier.
von Yvonne1983 am 25.11.2014, 14:23