Testdurchführung ohne Genehmigung der Erziehungsberechtigten

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Testdurchführung ohne Genehmigung der Erziehungsberechtigten

Sehr geehrte Frau Bader, mit meiner Tochter wurde vor der Einschulung eine CFT 1 Test durchgeführt ohne meine Genehmigung und mein Kind für fast geistig behindert erklärt, ist dies rechtens? VG

von Julienne2207 am 09.09.2014, 21:14



Antwort auf: Testdurchführung ohne Genehmigung der Erziehungsberechtigten

Hallo, im Gesundheitsamt? Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 10.09.2014



Antwort auf: Testdurchführung ohne Genehmigung der Erziehungsberechtigten

Wer hat den Test durchgeführt? Wer erhielt die Ergebnisse?

von Pamo am 10.09.2014, 08:26



Antwort auf: Testdurchführung ohne Genehmigung der Erziehungsberechtigten

Eine sonderpädagogin hat den Test durchgeführt im Auftrag der Schulleiterin die mein Kind nicht an Ihrer Schule haben wollte, diese Schulleiterin hat sogar eigene Diagnosen aufgestellt, das mein Kind Sprachbeeinträchtigt wäre und entwicklungsverzögert, was kein Amtsarzt festgestellt hatte oder sonstige Gutachten. Das Testergebniss hatte die Schule, sie wollte mein Kind in eine Sprachheilklasse stecken oder Diagnoseförderklasse. VG

von Julienne2207 am 10.09.2014, 08:50



Antwort auf: Testdurchführung ohne Genehmigung der Erziehungsberechtigten

Ich weiss nicht, in welchem Bundesland du bist und welche Ausbildung diese Schulleiterin hat: Aber die Lehrertendenz, sog. "Diagnosen" aufzustellen ist mir auch nicht unbekannt. An der Schule meines Kindes gibt es eine Sozialpädagogin, die gewisse "Tests" macht, welche aber weder wissenschaftlich noch unabhängig sind, sie vermitteln nur einen Eindruck. Wenn so ein Test bei meinem Kind "negativ" ausfiele, würde ich mich um einen ernstzunehmenden Test bspw. durch den schulpsychologischen Dienst der Gemeinde kümmern. Die Bemerkungen und Empfehlungen der Sozialpädagogin würde ich bis zum echten Testergebnis als Meinungsäußerung abspeichern. Sprachbeeinträchtigt und entwicklungsverzögert ist allerdings keine Diagnose, sondern ein Eindruck. Diese beiden Faktoren sind ohne Details zudem nicht aussagekräftig. Dies würde ich in die Kategorie "Blabla" stecken. Dieser Intelligenztest, der angeblich an deinem Kind durchgeführt wurde, der ist standardisiert. Für diese Durchführung hätte es m.E. mindestens einer Vorankündigung oder gar einer Zustimmung deinerseits benötigt. Ruf doch bitte mal bei deiner Schulaufsicht an (Schulamt oder Schulrat) und frage nach, ob die Grundschulen Intelligenztests ohne Einwilligung der Eltern durchführen dürfen. Desweiteren möchte ich daran erinnern, dass auch ein Intelligenztest eine Momentaufnahme ist. Selbst wenn das Kind einen hohen Wert hat, bedeutet das nicht zwangsläufig dass das Kind immer sehr intelligent sein wird. Und umgekehrt. Ich lese zwischen den Zeilen solche massiven Konflikte zwischen dir und der Schulleitung, dass ich auf jeden Fall einen neutralen Dritten einschalten würde, damit ihr nicht gegen das Wohl des Kindes stagniert.

von Pamo am 10.09.2014, 12:14



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