Sehr geehrte Frau Bader, nach einiger langer Zeit habe ich heute auch wieder mal eine Frage! Meine Kinder sind jetzt 11 und 9 Jahre. Ich habe im letzten Jahr schon meine Arbeitszeit nochmals auf Teilzeit verlängern lassen, hatte eine Vollzeitstelle, ist aus selber gesundheitlichen Gründen und mein Jüngster hat eine schwere Lese-Rechtschreibschwäche, d. h., er muss nach der Schule viel üben und geht zu Ergotherapie und bekommt auch Nachhilfe ins Haus. Nun ist es so, dass ich zu 01/15 meine Vollzeitstelle endgültig auf 30 Stunden gesetzt habe, hat die Firma auch gemacht. Nun ist es so, dass mein Arbeitsplatz, den ich seit 5 Jahren habe umgestellt werden soll und meine Chefin hat angedeutet, dass ich in Schichten gehen soll, also auch mal später kommen ... Immer so, dass ich auch mal bis 16:00 Uhr arbeiten soll oder länger. Nun habe ich die Teilzeit ja extra so gelegt, nicht ohne Grund, weil mein Kind spätabends auch nicht mehr lernt, sei es zu Hause oder in einer verordneten Therapie, dies würde ich alles garnicht zeitlich schaffen. Kann ich dagegen in meiner Firma Einspruch erheben, macht das Sinn. Meine Chefin weiss um meine gesundheitlichen Probleme und auch die meines Kindes und nun soll das alles über den Haufen geworfen werden, steht auch alles in der schriftlichen Begründung, als ich die Teilzeit benatragt habe. Vielen Dank für Ihren Rat im voraus.
von Seansmama am 25.02.2015, 07:50