Hallo Frau Bader, ich habe eine Frage. Ich arbeite im öffentlichen Dienst und habe aufgrund eines Risikos in der Schwangerschaft ein Teilzeit-Beschäftigungsverbot erhalten. Ich darf nur noch 4 Stunden am Tag arbeiten. Jetzt wollte ich wissen wie es sich mit meinen Überstunden verhält. Ich habe noch 5 Tage Resturlaub und ca. 40 Überstunden. Bedeutet das, dass ich wenn ich die Überstunden nehme, diese auf die 4 Stunden zu leistende Arbeitszeit anrechnen darf (ca. 10 Tage), oder dass ich diese auf die ursprünglich im Arbeitsvertrag zu leistenden 7,8 Stunden anrechne (ca. 5 Tage). Ich würde nämlich gerne die 5 Urlaubstage für die Zeit aufsparen, wenn ich aus der Elternzeit zurückkomme, damit ich einen Teil der Weihnachtsferien abdecken kann, sonst bekomme ich da Probleme. Vielen Dank schonmal im Vorraus Ihre Müllerin
von Die-schöne-Müllerin am 01.10.2015, 10:21