Liebe Frau Bader!
Ich befinde mich in Elternzeit und mein Arbeitsverhältnis war bis zum 30.6.2015 befristet. Nun stellt sich die Frage, ob mir ein Elterngeld zusteht, da ich wieder schwanger bin?
Ich hoffe Sie können mir weiterhelfen, da ich im Moment total überfordert bin. :(
von
laleluuuu
am 10.07.2015, 10:16
Antwort auf:
Steht mir Arbeitslosengeld oder Elterngeld in der zweiten Schwangerschaft zu?
Hallo,
der vertrag endet automatisch, trotzdem steht Ihnen EG zu, darüber sind Sie auch kk-versichert.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 13.07.2015
Antwort auf:
Steht mir Arbeitslosengeld oder Elterngeld in der zweiten Schwangerschaft zu?
Elterngeld in der Schwangerschaft gibt es nicht.
ALG1 nur, wenn du dem Arbeitsmarkt auch zur Verfügung stehst und Kinderbetreuung nachweisen kannst.
Über wen bist Du denn gerade krankenversichert ?
von
Sternenschnuppe
am 10.07.2015, 10:26
Antwort auf:
Steht mir Arbeitslosengeld oder Elterngeld in der zweiten Schwangerschaft zu?
Danke für die Antwort Sternschnuppe. Ich bin jetzt über meinen Mann versichert. Ich meinte ob mir nach der zweiten SS etwas zusteht? rt
von
laleluuuu
am 10.07.2015, 11:43
Antwort auf:
Steht mir Arbeitslosengeld oder Elterngeld in der zweiten Schwangerschaft zu?
Wie lange warst Du denn Versicherungspflichtig arbeiten?
Du mußt aber nachweisen, das die Kinderbetreuung gewährleistet ist.
Solltest du Vorher in Vollzeit gearbeitet haben und kannst jetzt nur noch Teilzeit, dann würdest du auch nur "Teilzeit ALG" bekommen.
Hängt aber wie schon gesagt davon ab, ob Kinderbetreuung gewährleistet ist (Nachweis erbringen) und wie lange Du vorher gearbeitet hast
LG
Peeka
von
peekaboo
am 10.07.2015, 11:52
Antwort auf:
Steht mir Arbeitslosengeld oder Elterngeld in der zweiten Schwangerschaft zu?
Ja. Elterngeld. Je nachdem wie weit die Kinder auseinander sind nur der Mindestsatz von 300€.
von
Sternenschnuppe
am 10.07.2015, 11:54
Antwort auf:
Steht mir Arbeitslosengeld oder Elterngeld in der zweiten Schwangerschaft zu?
Erstens, Du kannst dich nicht mehr in Elternzeit befinden, da keinen Arbeitgeber. Mit Ablauf des Beschäftigungsverhältnisses ist auch deine Elternzeit zu ende gegangen. Wenn Du aktuell daheim bist, kein Elterngeld mehr beziehst, dann bist du Hausfrau. Bekommst du noch Elterngeld, dann bist du darüber erst einmal soweit abgesichert.
Hast Du dich beim Arbeitsamt rechtzeitig gemeldet? Ist Kinderbetreuung gesichert? Dann kannst Du Arbeitslosengeld1 beantragen wenn du entsprechende Voraussetzungen dazu hast. Wenn Du dich aber nicht rechtzeitig gemeldet hast, dann droht erst einmal eine Sperre. wegen Arbeitsfähig, da bist du nur schwanger, nicht krank. Du musst aber eben arbeitswillig sein und Kinderbetreuung haben. Sonst fällt das weg.
Nach der Geburt gibt es dann Elterngeld, je nachdem aber im schlechtesten Falle nur den Mindestsatz. Arbeitslosengeld1 zählt mit 0 €, entscheidend ist der verdienst der letzten 12 Monate vor Mutterschutz. Wobei wenn du da Elterngeld noch bekommen hast, das evtl herausgenommen wird und durch Monate von vor der 1ten Geburt ersetzt wird. Kommt aber drauf an wie alt dein erstes Kind ist. es dürfte nicht älter als ca. 15 Monate sein wenn Nummer2 auf die Welt kommt. Sonst sind alle Monate nach dem 1ten Geburtstag von Kind1 auch 0 € - Monate.
Mein Tipp, wenn Kind1 älter als 1 Jahr, Du Kinderbetreuung hast, dann such dir jetzt in der Frühschwangerschaft einen neuen Job. So kommen immerhin noch ein paar Euro mehr rein für Elterngeld2. Außer euch langt der Mindestsatz von 300 €.
Mitglied inaktiv - 10.07.2015, 13:11