Frage:
Sorgerecht zurueckerhalten (beim Vater)
Hallo,
Habe ein Problem. Und zwar hatte mir das Jugendamt ohne Grund (angeblich weil ich eine 2.Familienhebamme abgelehnt habe) das Kind weggenommen, es war gerade mal 7 Wochen alt. Und nach Gerichtsverhandlungen hin und her hat der Vater im letzten Beschluss, allerdings ohne erneutes Verfahren, das alleinige Sorgerecht zugesprochen bekommen. Er lebt in Frankreich und ich kann das Kind selten sehen, es ist inzwischen 6 Monate alt und lebt seit ca. 1 1/2 Monaten bei ihm und seiner Familie, bei der er nebenan wohnt. Ich wuerde gerne das Kind bzw. das Sorgerecht zurueckerhalten, und habe auch schon bei 123Recht.de danach eine Rechtsanwaeltin gefragt, die meinte es kaeme auf meine Gesundheit an. Mir ging es nach der Inobhutnahme (wegnahme des Kindes) nicht gut, in dieser Zeit wurden 2 Gutachten durch maennliche Gerichtsgutachter erstellt, beim 2. wurde ich als krank eingestuft, das Sorgerecht sei "passager voellig aufgehoben", ich wuerde keine Medikamente nehmen usw. In dieser Zeit hatte ich starken Schlafmangel und war tatsaechlich nervlich ganz schoen belastet.Ich sollte aber mit dem Kind zum Vater nach Frankreich ziehen. Danach hat die Richterin dem franzoesischen Vater das alleinige Sorgerecht zugesprochen. Das Problem, ohne weiteres Verfahren, denn es hiess, es ginge dann schneller dass das Kind zureuckkommt. Als es dann aber soweit war, ist der Franzose mit seiner Mutter gekommen und hat das Kind abgeholt, ohne mir und meinen Eltern Bescheid zu sagen. Auf Nachfrage, wie es denn nun auch mit mir sei, hiess es es ginge nicht, dass ich mit komme, zu dem Kind, da 3 zuviel seien. Und meine Gesundheit. Nun habe ich ein Attest, was aussagt, dass es mir sehr gut geht und ich mich auch um das Kind kuemmern kann, was ich dort vorlegen muss. Ich will aber langfristig das Kind zureuckerhalten und in Deutschland leben!!!
DANKE!
von
bluemoonlola
am 23.11.2014, 15:56
Antwort auf:
Sorgerecht zurueckerhalten (beim Vater)
Hallo,
Ihre Sachverhaltsschilderung ist schon komisch, wenn ich das mal so ehrlich sagen darf.
Wegen einem Möbelschein u einer 2. Hebamme wird ein Kind in dem Alter nicht in Obhut genommen u ins Ausland gegeben. Und warum wurden Sie schon vorher betreut? Gibt es vllt. schon weitere Kinder, die in Obhut genommen wurden?
Hatten Sie denn bei dem Beschluss keinen Anwalt? Warum jetzt nicht?
Warum nur Beratung anonym im Internet?
Gehen Sie mit einem Beratungshilfeschein zu einem Kollegen vor Ort, der berät sie.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 24.11.2014
Antwort auf:
Sorgerecht zurueckerhalten (beim Vater)
Da das Kind nun aber in Frankreich lebt wird es ein französisches Gericht entscheiden müssen.
Ohne Grund wird keinem das Kind genommen, was genau werfen sie Dir also vor ? Wie alt bist Du ?
von
Sternenschnuppe
am 23.11.2014, 16:34
Antwort auf:
Sorgerecht zurueckerhalten (beim Vater)
wie gesagt der grund soll sein, dass ich die 2.familienhebamme abgelehnt habe. ausserdem wollte ich den kontakt zum jugendamt verringern bzw. ablehnen. ich bin 40, wieso?wie gesagt, bin nicht happy, vom jugendamt ueberhaupt betreut worden zu sein. bin in der schwangerschaft selbst hin, weil mir eine nachbarin wohlwollend sagte, da gibt es einen moebelschein, fuer moebel bei diesem amt, und da ich wenig geld hatte. habe dann zu spaet gemerkt, wie die wirklich drauf sind, mit zwang usw. denn vorher waren sie superfreundlich (natuerlich nur vorgetauescht, finde das alles ziemlich mies)
von
bluemoonlola
am 23.11.2014, 16:41
Antwort auf:
Sorgerecht zurueckerhalten (beim Vater)
Dir Muß ein Grund gesagt worden sein warum das Kind in Obhut genommen wird.
So einfach passiert das nicht mit zarten 7 Wochen.
Wir hatten sehr sehr viel mit dem Jugendamt zu tun wegen der 2 großen Kinder meines Mannes und es wurde alles versucht sie im Haushalt der Mutter zu belassen.
Eine fundierte Antwort wirst Du nur bekommen wenn Du alles sagst.
Wegen einem Möbelschein kommt es nicht so weit.
Es hat dann ja auch noch eine Weile gedauert bis der Vater das Kind bekam, was war in der Zwischenzeit und welche Auflagen hattest Du ?
von
Sternenschnuppe
am 23.11.2014, 16:53
Antwort auf:
Sorgerecht zurueckerhalten (beim Vater)
weswegen hat dich das jugendamt in der schwangerschaft und danach betreut?
es ist ja nicht so dass man wegen eines möbelscheins hingeht und dann auf einmal zwangsbetreut wird oder so.
ich könnte mir vorstellen, dass du in einer schlechten psychischen verfassung warst oder bist und selbst diese nicht realistisch einschätzen konntest/kannst (was teilweise zum krankheitsbild dazugehört), dein umfeld aber schon.
von
mama.frosch
am 23.11.2014, 22:03
Antwort auf:
Sorgerecht zurueckerhalten (beim Vater)
Nimm dir sofort einen Anwalt. Jeder Tag, den du verstreichen lässt, spielt gegen dich. 123Recht.de kann dir nicht helfen! Hol dir eine Kopie der Gutachten, die zur Inobhutnahme des Jugendamtes und zu dem Gerichtsbeschluss des Familiengerichtes plus Gerichtsurteil und geh damit zu einem Anwalt, der sofort für dich tätig wird. Bedenke, dass dieser Anwalt sich mit EU-weitem Familienrecht auskennen muss und Französisch beherrschen muss. Das Kind ist noch so klein, dass der Faktor "gewohntes Umfeld" nicht so sehr erheblich ist.
Die Tatsache, dass du bisher nichts unternommen hast als 123Recht.de zu befragen, spricht jetzt schon gegen dich. Es hat doch einen Gerichtsbeschluss gegeben, hast du dich da nicht bereits anwaltlich vertreten lassen?
von
Pamo
am 24.11.2014, 09:43
Antwort auf:
Sorgerecht zurueckerhalten (beim Vater)
Ich bin damals wegen einem Moebelschein hin und wurde von den Leuten freundlich aufgenommen, man kann schon fast sagen, wie in einer Sekte kommt mir das im nachhinein vor. Denn danach hiess es wir helfen ihnen, klar und ich sollte nur unterschreiben, sie sind ja alleine mit dem Kind, ihre Eltern sind weit weg und so weiter. Das war der Hintergrund, ist einfach so. Und natuerlich habe ich mich auch anwaltlich beraten lassen. Es gab Auflagen, und zwar sollte kontrolliert werden, jeden Tag von einem Pflegedienst (habe selbst in der Pflege gearbeitet) ob ich die Medikamente nehme. Komisch ist das auf keinen Fall, war aber in der Praxis nicht durchfuehrbar, da staendig Besuch da war, von den Seiten der Franzosen und seitens meiner Familie. Ausserdem sollte ich weiterhin mit dem Jugendamt zusammenarbeiten, was ich ablehnte. Mein Vorschlag, ich wuerde sogar freiwillig nun ins Mutterkindheim gehen, auch wenn da die sogenannte "ueberwachung" noch staerker waere, wurde nicht respektiert noch drauf eingegangen, obwohl ich sogar einmal mit der Richterin allein darueber sprach, vor Gericht hiess es ich wuerde es ablehnen. Ich muss schon sagen, diese Behoerde ist total unfair. Dann hiess es dass ich mit nach Frankreich gehen koennte, ich haette das gemacht natuerlich nur wegen dem Kind. Dann ging das wieder nicht. Das war auch das Letzte, das Hinhalten, Warten, die Gerichtstermine und das Vorenthaltens des Kindes.
von
bluemoonlola
am 24.11.2014, 15:16
Antwort auf:
Sorgerecht zurueckerhalten (beim Vater)
Ich muss schon sagen, bin etwas schockiert ueber ihre Antwort Frau Bader. Noch weitere Kinder, die in Obhhut genommen wurden. Gott bewahre. Diese Behoerde (Jugendamt) agiert willkuerlich und unfair, wenn man psychisch vorbelastet ist, haben sie einen Grund zu handeln, und einen zu betreuen. Doch mit welchen Mitteln und auf welche Art und Weise dies geschieht ist krass. Lehnt man die Zusammenarbeit ab, wird sofort das Kind weggenommen und man als "psychisch krank" eingestuft. Das duerfte eigentlich so nicht sein, das sagt jeder gesunde Menschenverstand!
von
bluemoonlola
am 24.11.2014, 15:21
Antwort auf:
Sorgerecht zurueckerhalten (beim Vater)
Vielen Dank fuer die Antwort von Pamo. Hatte damals auch sofort reagiert, aber leider einen falschen Anwalt. Jetzt eine andere Vertretung, und hoffe, ich habe nicht zu spaet Beschwerde gegen den letzten Beschluss eingelegt. Ich war ja auch eine Zeitlang nicht da, bei meinen Eltern usw. und ausserdem hatte ich das letzte Gutachten ueberhaupt nicht, aufgrunddessen mit der Beschluss angefertigt wurde. Ich hoffe, es kann noch was passieren, was besser ausgeht.
von
bluemoonlola
am 24.11.2014, 15:25
Antwort auf:
Sorgerecht zurueckerhalten (beim Vater)
Gern geschehen.
Du erwähnst so beiläufig, dass du etwas unterschrieben hast und dass Medikamente genommen werden müssen - ich vermute mal, dass dies Punkte sind, die du besonders mit den Anwalt diskutieren musst.
Alles Gute!
von
Pamo
am 24.11.2014, 17:04