Hallo Frau Bader,
ich bin seit Beginn der Schwangerschaft immer wieder mit kurzen Unterbrechungen krankgeschrieben. Diagnosen: einmal drohende Fehlgeburt und einmal Blutung in Schwangerschaft. Nun bin ich letztendlich genau 42 Tage krankgeschrieben. Falle ich sofort ins Krankengeld, wenn ich zum Beispiel in 4 Wochen wegen anderen schwangershaftsbedingten Problemen, z.B. vorzeitigen Wehen o.ä. krankgeschrieben werde? Vielen Dank für Ihre Mühe!
LG
von
AntjeU.
am 30.05.2017, 09:47
Antwort auf:
Rutsche ich nach 6 Wochen definitiv ins Krankengeld?
Hallo,
ja, wenn es sich weiterhin um schwangerschaftsbedingte Erkrankungen handelt
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 30.05.2017
Antwort auf:
Rutsche ich nach 6 Wochen definitiv ins Krankengeld?
ja, weil die "neue" Krankheit schwangerschaftsbedingt IST.
wenn du dir den hax brichst (zb), hat das nichts mit der Schwangerschaft zu tun, dann hast du weitere sechs Wochen.
Mitglied inaktiv - 30.05.2017, 10:10