Rückkehr in den Job nach Elternzeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Rückkehr in den Job nach Elternzeit

Hallo Frau Bader, ich bin noch bis Oktober in der Elternzeit und müsste dann zurück in meinen Job. Nun ist es so, dass ich nicht mehr in Vollzeit arbeiten möchte, da ich mehr Zeit für mein Kind haben will. Ich habe bald das Gespräch mit meinem Chef und habe Angst, dass das mit der Teilzeit nicht klappt. Ich arbeite in einem kleinen Unternehmen (10 Leute) und würde gerne wissen, wie in diesem Fall die Rechtslage ist. Zum einen also, was bedeutet das für mich, wenn mein Chef gegen die Teilzeit ist und zum anderen, wenn er mir die Teilzeit gewährt, die Bezahlung aber absolut nicht stimmt. Wenn ich den Job kündige, bekomme ich dann 3 Monate lang kein Geld vom Arbeitsamt oder doch? Mein Chef kann mich ja nicht kündigen, richtig?

von Jano4ka am 14.06.2016, 11:39



Antwort auf: Rückkehr in den Job nach Elternzeit

Hallo, Sie haben leider keinen Anspruch - wenn Ihr Ag nicht möchte, müssen Sie kündigen. Wenn er zustimmt muss er den anteiligen Lohn zahlen Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 15.06.2016



Antwort auf: Rückkehr in den Job nach Elternzeit

Wenn dein Arbeitgeber dir keine Teilzeit-Beschäftigung anbieten kann, dann hast du nur 2 Möglichkeiten: - entweder du arbeitest (deinem Vertrag entsprechend) wieder in Vollzeit oder - du musst kündigen, wenn du deine Stelle (so) nicht mehr antreten kannst oder möchtest. Solltest du deine Stunden reduzieren, sollte das Gehalt dennoch anteilig deinem Vertrag entsprechen. D.h. hast du vorher Vollzeit gearbeitet und arbeitest zukünftig nur noch beispielsweise 50%, dann sollte dein Gehalt auch 50% betragen.

von chrissicat am 15.06.2016, 12:55



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