Liebe Frau Bader, ich befinde mich in folgender Situation: Vorr. Geburtsttermin unseres Kindes: 3 Mai 2016 Ich arbeite und habe daher Anspruch auf 2 Monate Mutterschutz nach Geburt inkl. Bezahlung Ich nehme dann zusätzlich noch 10 Monate Eltengeld in Anspruch mein Mann nimmt 2 Monate Elternzeit mit Elterngeld Da ich für 2016 noch 3 Wochen Urlaubsanspruch habe würde ich diesen gerne nach Mutterschutz und vor meinem Elterngeldbezug nehmen. Denn dadurch könnte ich noch Gehalt bis Mitte Juli bekommen und damit auch Urlaubsgeld. Mein Mann und ich würden uns die Monate Elterngeldbezug wie folgt aufteilen: 1LM des Kindes: Ich Mutterschutz, also Elterngeldmonat 1 2LM des Kindes: Ich Mutterschutz, also Elterngeldmonat 2 3LM des Kindes: Ich Rest-Urlaub -> Gehalt, mein Mann Elterngeldmonat 1 (für sich) 4 LM - 13 LM des Kindes: Ich Elterngelkdmonat 3 - 12 13 LM des Kindes: Mein Mann Elterngeldmonat 2 Somit hätte ich inkl Mutterschutz 12 Monate Elterngeld, mein mann zwei Monate. Können wir uns das so aufteilen? Falls nein, wo ist mein Denkfehler? VG K.
von lymi0911 am 10.11.2015, 09:44