Hallo Frau Bader, ich habe bisher Teilzeit während Elternzeit (für Kind1) gearbeitet und davon noch 2 Tage Resturlaub mit ins neue Jahr genommen. Nun beginnt meine Mutterschutzfrist für das 2. Kind. Um volles MuSchuGeld zu bekommen, beende ich die erste Elternzeit mit Beginn des Mutterschutzes. Dadurch bekomme ich als Vollzeitbeschäftigte (von Mutterschutzbeginn bis Geburt) von meinem Arbeitgeber zwei weitere Vollzeit- Urlaubstage gutgeschrieben. Direkt nach dem Mutterschutz werde ich weiter Teilzeit in Elternzeit arbeiten und in diesem Rahmen 12 TeilzeitUrlaubstage für das Jahr 2015 erhalten. Wieviel Tage Resturlaub muss ich jetzt im Elterngeldantrag angeben? Die Dame vom Jugendamt meinte: Keine, solange ich sie nicht direkt an den Mutterschutz nehme. Wenn ich sie eine Woche nach Mutterschutz nehme und zB nur eine Woche arbeiten gehe soll also alles ok sein? Kommt mir unlogisch vor? Mit freundlichen Grüßen, Die Mami
von Die_Mami am 19.01.2015, 12:40