Frage: Parkplatzordnung nach Elternzeit

Sehr geehrte Frau Bader, unser Schule besteht seit nun mehr über 20 Jahren. Seit je her waren die Parkplätze für Mitarbeiter kostenlos. Nun bin ich nach der Elternzeit zurück gekehrt und meine Kollegen sagten mir, dass wir alle ab 01/16 zehn Euro pro Monat für die Parkplätze bezahlen sollen. Es sind keine Umbauten gemacht wurden, es wurden keine neuen Parkplätze geschaffen. Es ist alles so geblieben. Der AG denkt somit, das mehr Mitarbeiter die öffentliche Verkehrsmittel benutzen, damit nicht mehr so viele Autos auf dem Gelände stehen. Denn wenn man früh etwas spät dran ist, bekommt man gar keinen Parkplatz mehr und steht auf der Wiese. Für uns war das nie einProblem, aber wenn man jetzt 10 Euro im Monat zahlt und dann, wenn man Pech hat, auf der Wiese steht, finde ich das unfair. Gibt es eine gesetzliche Grundlage, wo geregelt ist, dass der AG das nicht einfach so frei entscheiden kann? Ich weiß, dass es generell keinen Anspruch auf einen kostenlosen Parkplatz gibt, aber es war all die anderen Jahre ja schon so. VG Nadin

von nadin79 am 09.09.2016, 12:45



Antwort auf: Parkplatzordnung nach Elternzeit

RUB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 12.09.2016



Antwort auf: Parkplatzordnung nach Elternzeit

Jahrelanges kostenloses Parken erzeugt keinen Anspruch auf kostenfreies Parken in der Zukunft. Kostenlose Parkplätze sind eine freiwillige Entscheidung des Arbeitgebers, die er auch wieder zurückziehen kann. Und offensichtlich reichen die Parkplätze ja nicht mehr aus, so dass er die Parkgebühr u.a. benutzt um zu regulieren. Zum anderen müssen auch Parkplätze sauber und instand gehalten und von Schnee freigeräumt werden, und wenn man auf der "Wiese" parkt, können Schäden entstehen. Mit der Parkgebühr kann er Instandhaltungskosten z.T. abdecken. Willst du deswegen gegen deinen Arbeitgeber klagen?

Mitglied inaktiv - 09.09.2016, 13:37



Antwort auf: Parkplatzordnung nach Elternzeit

Hallo, ja, man kann es einführen, dass die Parkplätze Geld kosten. Allerdings muss im Gegenzug sichergestellt werden, dass dann auch ein Parkplatz zur Verfügung steht. Geld verlangen und nicht sicher einen Parkplatz bereithalten, dass geht nicht.

Mitglied inaktiv - 09.09.2016, 14:00



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