Sehr geehrte Frau Bader, ich werde in meiner elternzeit im ausland sein. mein arbeitgeber in deutschland ruht ja in der zeit, daher bin ich dann grenzgänger. So wie es den anschein hat bekomme ich aufgrund des umzuges jedoch aus deutschland kein elterngeld und kindergeld. Man kann ja in der elternzeit bis zu 30 h arbeiten, also könnte man ja auch daheim euin paar stunden vielleicht heimarbeit am pc machen. geht das auch vom ausland aus? also zählt dann deutsches recht oder ausländisches recht? oder kommt es drauf an wo die firma ihren sitz hat wo man den nebenjob hat? und wie wäre die grenze vom einkommen was man dazuverdienen kann? Danke schonmal vorab für eine Antwort :-)
von nighty2014 am 13.08.2014, 08:18