Frage: Mutterschutz

Hallo Frau Baader, Ich habe am 01.04.2015 eine Arbeit in Teilzeit bekommen. Nun bin ich ungeplant! schwanger geworden und in der 7. Woche. Wann muss ich dem Arbeitgeber bescheid geben? Trotz kurzer Arbeitszeit von 3 Monaten Anspruch auf Mutterschaftsgeld? Kann der Arbeitgeber mir kündigen? Habe Probezeit von 6 Monaten bei einem 2 Jahresvertrag. Was muss ich jetzt alles beachten? Ich danke Ihnen für eine Antwort :)

von kügelchen12 am 29.06.2015, 12:36



Antwort auf: Mutterschutz

Hallo, abwarten bis ca. 12 Wo. Dann mitteilen (es sei denn bei der Arbeit bekommen Sie ein BV). Der vertrag läuft dann automatisch in der EZ aus Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 30.06.2015



Antwort auf: Mutterschutz

Hallo, soweit ich informiert bin gibt es keinen Zeitpunkt, zu dem die Schwangerschaft dem AG mitgeteilt werden MUSS. Aber: solange er noch nichts davon weiß können natürlich auch keine Rechte eingefordert werden, die für werdende Mütter gelten (z.B. Ausschluss bestimmter Arbeitszeiten, schwere körperliche Arbeit, etc.). Um auf Nummer sicher zu gehen, habe ich es daher immer so gehandhabt, dass ich meinen Vorgesetzten vertraulich informiert habe, es vor den Kollegen bis nach Ablauf der zwölften Woche aber geheim gehalten habe. Zum Mutterschaftsgeld: es dürfte durch die Beschäftigungsdauer eigentlich nicht beeinträchtigt werden, Ein Großteil davon wird von der Krankenkasse gezahlt. Der Differenzbetrag zum bisherigen Arbeitslohn trägt der Arbeitgeber. Zu Deiner Angst gekündigt zu werden kann ich nicht viel sagen, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass eine Schwangere einfach so gekündigt werden darf (besonderer Schutz für Schwangere; siehe oben).... Ich wünsche dir viel Glück und lass Dich von seltsamen Reaktionen von Deinem Arbeitgeber oder Kollegen nicht ärgern. Leider ist es manchmal doch so, dass es als lästiger Umstand empfunden wird, wenn man bald in Mutterschutz geht :-(... Liebe Grüße Mausemum

von Mausemum am 29.06.2015, 21:56



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