Sehr geehrte Frau Bader,
wir haben am 15.05.15 Zwillinge bekommen. Der errechnete Geburtstermin wäre der 09.07.15 gewesen. Da es sich um eine riskante Schwangerschaft handelte, wurden die Kinder per geplantem Kaiserschnitt geholt (bei 32+1).
Ich war ab Februar im Beschäftigungsverbot.
Meine Frage: ab wann und wie lange bekomme ich Ihrer Meinung nach Mutterschaftsgeld (Frühchen, vorzeitige Entbindung, Zwillinge)?
Vielen Dank für Ihre Antwort.
von
@Flöckchen@
am 10.06.2015, 23:00
Antwort auf:
Mutterschaftsgeld
Hallo,
ab der Geburt und dann für 6 + 12 Wochen haben Sie Mutterschutz u Anspruch auf MG.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 11.06.2015
Antwort auf:
Mutterschaftsgeld
Hallo,
Mutterschaftsgeld gibts ab dem Geburtstag und dann noch 18 Wochen.
Tag der Geburt, anschließend 8 Wochen, zusätzlich 4 Wochen wegen Frühgeburt bzw. Mehrlinge, und dann noch die Zeit, die Du wegen der Frühgeburt nicht vor der Geburt nehmen konntest, bei Dir 6 Wochen.
Das Beschäftigungsverbot ändert am Anspruch für das Mutterschaftsgeld nichts.
Luvi
von
luvi
am 10.06.2015, 23:55